#ichhabeangezeigt

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Sie haben als Betroffene_r Erfahrungen mit einem Strafverfahren?

Sie können jetzt hier Ihre Erfahrungen nach einer Anzeige von sexualisierter Gewalt öffentlich machen – gerne auch anonym. Wenn Sie Ihren Beitrag verfassen, ist es nicht nötig, Ihren Namen oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Ein Vorname oder anonymer Phantasiename wäre zur Personalisierung der Kommentare jedoch hilfreich – für Rückfragen und für eine spätere Dokumentation wäre die Angabe der Mail-Adresse hilfreich – diese ist dann nur für uns sichtbar.

Jeder Erfahrungsbericht ist uns wichtig und trägt dazu bei Öffentlichkeit herzustellen. Welche Angaben wären dabei hilfreich? Die folgenden Fragen sind als Orientierung gedacht. Es können weitere Aspekte, die in den Fragen nicht berücksichtigt sind, benannt werden.

  • Haben Sie selbst die Anzeige erstattet oder jemand anders? Alter bei der Anzeigeerstattung und wie lange lagen die Taten zurück bzw. in welchem Alter fanden die sexuellen Übergriffe statt?
  • Wen haben Sie angezeigt? Bsp. Familienmitglied/ Fremdtäter_in/ Erziehungsberechtigte/ Institutionelle Täter_innen wie Lehrkräfte oder Priester/ organisierte Täter_innenstrukturen…
  • Welche Erfahrungen haben Sie in der polizeilichen Vernehmung, im Ermittlungsverfahren (mit der Staatsanwaltschaft) und mit dem Gerichtsverfahren gemacht? Von welcher Staatsanwaltschaft wurde ein Verfahren eingeleitet oder eingestellt? Dauer der Abläufe.
  • Bei Einstellung des Verfahrens: Was war der Grund für die Einstellung des Verfahrens?
  • Haben Sie auf diesem Weg Unterstützung und Hilfe angeboten bekommen?
  • Wurden Sie über Ihre Opferrechte (zu den Möglichkeiten einer Nebenklage, zu Ansprüchen auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, zu finanziellen Unterstützungsleistungen, zur Prozesskostenhilfe und zum Opferanwalt auf Staatskosten) informiert?
  • Stand Ihnen eine Nebenklagevertretung, psychosoziale Prozessbegleitung, Beratung, etc. zur Verfügung?
  • Wie waren Ihre Erwartungen an das Strafverfahren?
  • Wie bewerten Sie das Verfahren rückblickend? Was sind Ihre Forderungen?

Manchmal können Beiträge erst einige Zeit später erscheinen, da wir jeden Beitrag vor der Veröffentlichung lesen und freischalten. Auch wenn Ihre Nachricht also nicht sofort sichtbar wird, ist sie bei uns angekommen. Ihre Erfahrungen sind uns sehr wichtig und wir nehmen sie sehr ernst.  Aus Sorge für die betroffenen Frauen* und Männer* und Leser_innen, möchten wir auf dieser Seite einen möglichst geschützten Raum anbieten. Wir wollen auf keinen Fall zu einer Retraumatisierung beitragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir ihren Eintrag aus diesem Grund gegebenenfalls für die Veröffentlichung kürzen. Ihre Nachricht bleibt Bestandteil unserer Aktion und wird grundsätzlich freigeschaltet.

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung. Vielen Dank für Ihren Mut und Ihre Unterstützung!

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch über das Kontaktformular an uns.
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41 Gedanken zu “#ichhabeangezeigt

  1. Ich habe zweimal angezeigt: das erste Mal zwanzig Jahre später, nachdem ich mit 11 missbraucht wurde. Es kam zum Prozess und auch zur Verurteilung! 2 Jahre auf Bewährung nach Jugendstrafrecht! Die zweite Tat ereignete sich während dieses Prozesses und ich zeigte drei Jahre später an. Trotz bescheinigter Glaubwürdigkeit wurde das Ermittlungsverfahren nach 53a eingestellt. „Fahrlässige Körperverletzung“, zu mehr reichen die Beweise nicht! Nach einer Beschwerde durch den Anwalt blieb es dabei!! Ob ich weitere Möglichkeiten habe, den Täter doch noch vor ein Gericht zu bekommen, weiß ich nicht! Es ist unfassbar schwer damit zu leben, dass er sich nicht Mal vor Gericht äußern musste, geschweige denn für seine Tat ungestraft bleibt!!!

  2. Ich habe ähnliche Erfahrungen mit der Polizei und Staatsanwaltschaft gemacht. Ich wollte ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragen, dieses wurde jedoch abgelehnt. Das Verfahren wurde wegen Aussage gegen Aussage eingestellt. Jetzt habe ich erfahren dass mein Ex- Mann vor Jahren seine Taten gegenüber einem Mitarbeiter des Jugendamtes erzählt hatte, denn er war der Meinung seine Taten seien in einer „christlichenn“ Ehe erlaubt. Ich hatte nach seinen Taten mehrere Selbstmordversuche und als Hilfe für mich und die Kinder wurden wir vom Jugendamt begleitet. Leider konnte ich lange nicht über seine Taten sprechen und auch heute gibt es noch verschwiegene Grausamkeiten. Nun beginne ich meinen Kampf erneut. Ich möchte meine Würde und Glaubwürdigkeit zurück. Ich hoffe mein Antrag auf Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft beim Jugendamt hat Erfolg.

  3. Hallo

    Ich habe bei zwei Übergriffen nicht angezeigt den letzen ja.

    Ich habe selbst angezeigt
    Es war 2012 als er es mir angetan hat – er war ein gedacht guter Freund von mir.
    Es ist bei ihm gewesen.
    Meine Erfahrungen bei der Polizei:
    Als ich die Anzeige erstattet habe war es erst ein Polizeibeamter. Ich bekam kein Wort raus. Der Polizeibeamte hat mir den Vorschlag gemacht, dass er eine Kollegin reinschicken könne – das hat mir sehr geholfen.
    Sie hat nicht viel gefragt – die Beamtin hat mich erstmal erzählen lassen. Das ging mit Pausen ca. 1 ½ Std – dann hat sie mich gefragt was noch wichtig war.
    Sie war sehr einfühlsam. Ich hatte damals Informationen vom Weißen Ring mitbekommen.
    Dort habe ich mich ein paar Tage später per Mail gemeldet und ca 2 Tage später Rückmeldung bekommen.

    Dann habe ich eine Vorladung von der Kriminalpolizei bekommen. Die Erfahrung, die ich da gemacht war wiederlich – mir fehlen dafür heute noch die Worte. Die Beamtin meinte ich soll mich zusammenreißen und mit dem Weinen aufhören. Sie hat immer wieder die selben Fragen gestellt. Es hat sich angefühlt als sei ich bei der Befragung in der selben Situation. Ich stand teilweise immer wieder unter Schock- ich konnte nicht mehr antworten. Beim nächsten Termin habe ich jemanden mitgenommen.
    In der Zeit hatte ich ein Termin bei einer Opferanwältin.
    Mit der Staatsanwaltschaft habe ich vor Gericht erst Erfahrung gemacht.
    Das Gericht hat 2 Gutachten angeordnet: einmal ein Aussagetüchtigkeitsgutacht und ein Glaubwürdigkeitsgutachten.
    Meine Anwältin hat Nebenklage eingereicht – das ging ohne Problem.
    Meine Anwältin meinte damals, wenn ich eine Therapie beginnen würde, würde mir das zu meinem Nachteil ausgelegt werden.
    Bis zur Verhandlung verging ca 1 Jahr.
    Es war damals Koblenz zuständig.
    Meine Hoffnung war, dass ich Gerechtigkeit bekomme.
    Der Täter wurde freigesprochen. Er hatte auf einmal einen Zeugen aus den Hut gezaubert, von dem war das ganze Ermittelungsverfahren nicht die Rede.
    Durch den Zeugen wurde er freigesprochen meine damalige Anwältin hat sich für mich kein bisschen eingesetzt.
    Heute würde ich nie wieder anzeigen.

  4. Aint
    Ich hätte gerne angezeigt! Ich habe nicht angezeigt! Noch nicht?
    Von vorne: Ich wurde als Kind in den 90er Jahren Opfer von sexuellem Missbrauch und ritueller Gewalt im institutionellen Bereich. Der Missbrauch fing im Kindergarten an und weitete sich massiv in der Grundschule durch rituelle Gewalt aus. Zudem wurde Kinderpornografie in einem Keller in der Nachbarschaft mit der Tochter dieses Täters produziert.
    Ob alle Täter zu ein und demselben Netzwerk gehören, kann ich nicht beweisen, liegt aber nahe und der Missbrauch ist durch eine durchgehend ähnliche (ans christliche angelegte Ideologie) geprägt. Der Missbrauch endete so plötzlich wie er begann. Ca. in der 3 Klasse war es vorbei und die Parallelwelt, die Geheimwelt existierte nicht mehr. Die Folge war, dass ich die traumatischen Erlebnisse weit abspaltete und in mir verbarg und „vergaß“. Bis vor einigen Jahren hatte ich keine bewusste Erinnerung an den Missbrauch. Symptome durchziehen mein Leben jedoch durchgehend und mit dem Übergang in das erwachsene Leben „scheiterte“ ich und begann mit Therapie. Nun bin ich seit 10 Jahren in therapeutischer Begleitung und seit ca. 4 Jahren dabei zu erinnern. Erst diffuse, Übertragungen und Flashbacks der Kindheit sowie verschiedene Dissoziationen in mir zeigten sich ebenso wie Fragmente und erste klare Erinnerungen der grausamen Übergriffe. Nach und nach konnte ich differenzieren, bis ein Kern an Erinnerungen übrigblieb und eine grausame Welt sich auftat und begann einen zusammenhängenden Sinn zu ergeben. Tatorte und einzelne Täter, sowie Kapuzengestalten schälten sich heraus. Handlungen in meinem Körper immer deutlicher spürbar und mein Erleben wurde immer sinnhafter und verstehbarer.
    Ich wollte und will mich einsetzen für die Thematik des sexuellen Missbrauchs und auch der rituellen Gewalt. Ich habe soziale Arbeit studiert, mich tief informiert und bin als Persönlichkeit gewachsen in der Aufarbeitung des Ganzen. Mit zunehmender Gewissheit und Belastbarkeit von mir ging ich weiter in die Welt hinaus. Begleitet durch eine sehr erfahrene und hoch gebildete Therapeutin. Ich war bei zwei verschiedenen Beratungsstellen und erfuhr als erste ernüchternde Information, dass sie mir von einem Antrag nach dem Opferentschädigungsrecht abraten, da dieser auf eine juristische Glaubwürdigkeitsprüfung hinausläuft, die erfahrungsgemäß in meinem Fall negativ ausfallen wird und der Weg dahin eine Tortur werden kann. Selbstschutz ist hier angesagt.
    Den Wunsch Anzeige zu erstatten konnten alle gut verstehen, sie warnten jedoch auch, und empfahlen in meinem komplexen Fall, dies nicht ohne anwaltliche Beratung und Begleitung zu machen.
    So suchte ich mir eine erfahrene Opferanwältin mit Ortsbezug zur zuständigen Polizei heraus, um mich beraten zu lassen. Mit diesem Schritt habe ich einen unangenehmen Bruch erfahren. Doch, bevor ich diesen Schritt überhaupt gehen konnte, machte ich mir deutlich, dass ich ja nicht alles beweisen muss, dass ist doch die Aufgabe der Polizei? Ich bin das Opfer und muss nur mein Opfererleben mitbringen! Das war eine Ent-Täuschung. Bis dahin sind mir alle Menschen, denen ich von mir erzählt habe, offen begegnet, meine Not und meinen Schmerz respektierend und meine Geschichte annehmend. Die Anwältin machte deutlich, dass sie dort auf einem anderen Standpunkt steht, nämlich auf jenem der forensischen Psychologie und der Welt der Glaubwürdigkeitsgutachten. Sie interessierte sich null für das was ich konkret erinnere, sondern nur dafür, dass meine Erinnerung in einem therapeutischen Prozess aufgekommen sind und dass diese dann auch nicht in einem öffnenden Schwung eins zu eins da waren, sondern über einen langen Prozess mit Begleitung zu Tage kamen. (Eine derartige Flutung von Erinnerungen hätte ich wohl nicht überlebt). Auch die Tatsache, dass ich über die Erinnerungen in Therapie gesprochen habe und sie zur Verarbeitung verschriftlicht habe, ist aus ihrer Sicht reine Manipulation und kein belastbares Erinnern. Sie drängte mich in die Ecke eines psychisch kranken Menschen, der, um Sinn zu erfahren, an einer solchen Geschichte festhält. Ich setze mich mit ihr auseinander, argumentierte mit Trauma- Forschung, Hirn-Forschung zu Dissoziationen und den Ergebnissen der unabhängigen Aufarbeitungskommission. Für sie alles nicht von Belang und ihrer Aussage nach auch nicht für die Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese seien ohnehin völlig überbelastet und würden einen Fall wie meinen aufgrund von fehlender Glaubwürdigkeit direkt aussortieren und nicht weiterverfolgen.
    Ich stellte noch klar, dass es mir auch gar nicht in erster Linie darum gehe, das am Ende jemand verurteilt wird, sondern um den vielleicht naiven Gedanken, dass die Informationen über solche Taten nun einmal zur Polizei gehören, um kriminelle Strukturen zu verstehen und eventuell weiter bestehende Netzwerke zu finden. Aber auch weil ich mich erinnere, dass andere Kinder ebenso betroffen waren. Was wenn es schon Anzeigen gibt, die ins gleiche Milieu fallen? Was wenn meine Kinderpornografie digitalisiert wurde und in Frankfurt in der Zentralstelle auffindbar wären? Sie fand meine Gedanken durchaus interessant und sehr idealistisch, aber sie glaubt nicht, dass es daran ein Interesse gebe. Abgesehen davon, dass ich mir nach wie vor unsicher bin, ob sie mir auch nur ein Wort meines Erlebens geglaubt hat. Auch wenn sie am Ende des Gespräches deutlich zeigte, dass es ihr Leid tut mir nicht helfen zu können.
    Dieses hoch unangenehme Gespräch hat mich nachhaltig belastet. Es hat gedauert es zu verarbeiten, die aufkommenden Trigger von „das denkst du dir nur aus“, „dir glaubt niemand“, „was bildest du dir ein“, abfließen zu lassen und mit mir dabei gut umzugehen.
    Der weiße Ring hatte diese Beratung bezahlt und da ich die zuständige Beraterin sehr kompetent und offen erlebte schrieb ich ihr von meinem Erleben und fragte sie um ihre Meinung ob es ihrer Erfahrung nach sich lohnen würde eine andere Anwältin aufzusuchen. Sie rief mich umgehend zurück und teilte mir mit, dass es ihrer Erfahrung nach, leider vielen Opfern genau so gehen würde: Ab dem Punkt wo die Juristen dazu kommen, wird nicht geglaubt. Sie riet von einer weiteren Beratung ab.
    Mein Wunsch Anerkennung zu erfahren, an der Aufklärung mitzuarbeiten, die bestehenden staatlichen Strukturen zu Unterstützen und auch weitere Hilfsgelder zu bekommen, bleiben damit aus!
    Mein Weg der Anzeige endet damit, bevor er begonnen hat. Mein Kampf und mein Engagement allerdings nicht. Ich habe nun erste Räume gefunden als Betroffener mitzuarbeiten und damit auch in einem politischen Prozess Einfluss zu nehmen. Das Erleben mit der Anwältin trifft jedoch genau den Kern der damaligen Programmierung und Täterstrategie: Dir wird niemand glauben, du bildest dir das nur ein, diese Welt existiert nicht. So hat ein Teil in mir Angst irgendwann öffentlich bloß gestellt zu werden als Lügner – eben, weil mir die Anzeige nicht offensteht.
    Was mir bleibt ist das Schreiben und Malen und den Wunsch damit in die Öffentlichkeit nach und nach zu gehen. Ich habe Kindergeschichten über Missbrauch geschrieben und ich arbeite gerade an einem Buch über meinen Weg und meine Trauma-Geschichte.
    Vielleicht kann es irgendwann noch zur Anzeige kommen. Vielleicht wenn ich einen anderen Stand in der Welt habe und die staatlichen Strukturen sich weiterentwickeln. Glaubwürdigkeitsgutachten nicht mehr routinierte Schikane für jedes Opfer sind. Die Verjährung der Taten wird noch dauern. Vielleicht kann ich meine Anerkennung auch auf anderem Weg erlangen. Mal sehen.

  5. Kind 3,5 erzählt von übergriffigen Verhalten erst und dann Missbrauchshandlung.
    Kind wird beim Ende jeden Besuchs von mutmaßlich Verdächtigen gewaschen und komplett umgezogen.
    Jugendamt führt Gespräche, bleibt aber untätig.
    Jugendamt muss gesetzlich vorgegeben nicht anzeigen.
    Kind erzählt weiterer Person, dass das aufhören soll.
    Glaubhaftigkeitsgutachten wird begonnen 4 Monate nachdem das Kind erste klare Missbrauchshandlungen erzählt und über ein Jahr nach dem Kind erstes übergriffige Verhalten äußerte. Kind sieht weiter mutmaßlich Verdächtigen. Es wird befragt als ob es einen (1) Vorfall gegeben hätte.

    1. Befragung der Gutachterin wird 1 1/2 Stunden vorgenommen, Kind 4,1.
    Gewaltschutzambulanz wird nicht vom Jugendamt, das dies veranlassen müsste, hinzugezogen zur Untersuchung nach geschilderten Vorfällen. Es gibt auch hier keine gesetzliche Vorgabe. Jugendamt kann, muss aber nichts.
    Untersuchung im Krankenhaus nach geschilderten erneuten Vorfall durch Bezugsperson, Monate nach den ersten Äußerungen führt zur Anzeige, da Polizei gerufen wird vom Krankenhaus und Bezugsperson Angaben machen soll, sich aber gar nicht bewusst ist, dass dies nun als Anzeige gilt. Ärzte im Krankenhaus sind überfordert und agieren sehr planlos, es erfolgt ein Weitereichen von Arzt zu Arzt, schließlich fordern die aufnehmenden Ärzte eine Einweisung im Krankenhaus, bis die Polizei da ist und untersuchen auch erst nach dem Gespräch mit der Polizei. Keine klaren körperlichen Spuren sichtbar, es wird aber sehr schnell von ungeschulten Ärzten, die das noch nie gemacht haben, untersucht. Gewaltschutzambulanz wird erneut nicht von dem Jugendamt beauftragt zur Untersuchung, obwohl sich diese an das Jugendamt wendet, um weitere Untersuchungen vorzunehmen.

    Kind sieht weiter mutmaßlich Verdächtigen wöchentlich unter fachlicher Begleitung.
    Familienpsychologisches Gutachten wird beauftragt vom selben Institut, dass die Glaubhaftigkeit begutachtet.
    Kind wird 2. Mal befragt nach 8 Monaten der ersten Äußerung von missbräuchlichen Handlungen von einer Richterin mit psychosozialer Prozessbegleitung. Die Berufung einer psychosozialen Prozessbegleitung wird der Bezugsperson als Verzögerung der Befragung angelastet. Die befragende Richterin fragt laut psychosozialen Prozessbegleitung sehr direkt das Kind ohne besonderes Einfühlungsvermögen, worauf das Kind verstört reagiert. Mutmaßlich Verdächtiger versucht das Kind vor der Befragung abzufangen, was durch die psychosoziale Prozessbegleitung verhindert wird. Auch das wird nirgends festgehalten schriftlich.

    Kind wird zum 3. Mal befragt 17 Monate nach den ersten Äußerungen vom Gutachter, ca. 1 Stunde.
    Beobachtungen der Aufsichtsperson beim wöchentlichen Kontakt zum mutmaßlichen Verdächtigen über übergriffiges und vereinahmendes Verhalten des mutmaßlichen Verdächtigen gegenüber dem Kind wird nicht ins Gutachten miteinbezogen, obwohl sich das Kind klar abwehrend verhält. Beobachtungen der Kita, dass das Kind sich auffällig distanzlos gegenüber anderen Kindern verhält, wird nicht in das Gutachten miteinbezogen. Aussagen des Kindes im Krankenhaus werden nicht berücksichtigt im Gutachten. Psychosomatische Symptome des Kindes werden nicht erfragt, aufgezeichnet und/oder berücksichtigt.

    Datenträger werden beim mutmaßlich Verdächtigen (Programmierer) zu keinen Zeitpunkt erfragt oder sichergestellt.
    Gutachten ergibt: mangelnde Detailliertheit und Konstanz der Aussage, eine Erlebnisfundiertheit wird ausgeschlossen, eine (unbewusste) Suggestion könne nicht ausgeschlossen werden.

    Die 1. und wichtigste Befragung des Gutachtens weist in der Transkription fast in jeder Zeile Aussagen des Kindes auf, die als „unverständlich“ im Gutachten gekennzeichnet wurden, dass heißt vom Gutachter nicht verstanden worden sind, oder dann einfach vom Gutachter interpretiert worden und mit Fragezeichen gekennzeichnet worden sind. Hier tut sich die Frage einer Verwertbarkeit im Gutachten auf, die zu einer Bestätigung der Nullhypothese führt.

    Verfahren wird eingestellt.
    Bezugsperson muss sich gegen massiven Vorwürfen wehren der Suggestion.
    Verfahren wegen Falschbeschuldigung wird eingestellt.
    Kind mittlerweile 5,5 sagt weiterhin, dass ihm die von ihm gemachte Äußerungen über missbräuchliche Handlungen widerfahren wären. Bezugsperson wird eindringlich gewarnt (!) die Thematik nicht mehr zu erwähnen.

    Es ist wie in einem anderen Beitrag bereits gesagt, eine zynische Groteske. Man kann m.E. Befragungen von Erwachsenen nicht 1:1 auf Kinder übertragen, dass ist nur ein Punkt. Das Vorgehen mangelt dabei teilweise an Wissenschaftlichkeit grundsätzlich und der Gutachter kann beliebig Dinge heranziehen oder weglassen, um die Nullhypothese zu bestätigen.
    Wenn nur die Fälle „ermittelt“ werden, die für jeden Menschen ohne Vorbildung eindeutig Missbrauch sind, da umfassend Videomaterial vorhanden ist, die den Missbrauch belegen, siehe die zuletzt aufgedeckten Fälle, die durch die Medien gingen, dann bin ich ratlos. Was soll der ganze Ermittlungs-Apparat, dem es an Ausbildung und Wissenschaftlichkeit mangelt und die leeren Worte des Aufklärungswillens und Schaffung eines Bewusstsein in Kampagnen? Die Realität ist bitter und dunkel. An alle die bei Kindern einen Übergriff durch Äußerungen eines Kindes vermuten, mein laienhafter Rat ohne Gewähr:

    1. Wichtig: Fragt das Kind am besten nicht, gar nicht, auch wenn es Unklarheiten gibt. Lasst es erzählen und notiert dann Wort für Wort mit Datum und Uhrzeit. (Selbst ein „erkläre mir das nochmal genauer“ oder „wiederhole das noch mal bitte, ich hab das nicht verstanden“ wird eventuell schwierig wegen späterer Vermutung der Suggestion)

    2. Ich kann nicht empfehlen den mutmaßlichen Verdächtigen anzusprechen und um Aufklärung zu bitten, da vermutlich abgestritten wird und jede Auseinandersetzung im Rahmen der späteren Befragungen zur Aussageentstehung gewertet wird.

    3. Macht das Kind stark sich zu äußern, jedem Gegenüber grundsätzlich, wenn es sich mit Handlungen eines Erwachsenen unwohl fühlt, ganz allgemein gehalten, nicht hinsichtlich seiner Äußerungen, die den Verdacht beinhalten. Wenn der juristische Schutz scheitert sollte zumindest eine therapeutische in Betracht gezogen werden, was wiederum wieder hinsichtlich von Suggestionsvermutungen schwierig ist. Es dreht sich alles im Kreis am Ende.

    4. Überlegt euch alles gut, bevor ihr tätig werdet, es rollt schnell die Maschinerie der Täter-Opfer-Umkehr auf euch zu und es ist wie ein Horrortrip mit unvorhergesehenen Folgen für das Leben des Kindes, die extrem grausame Entscheidungen nach sich ziehen im Zweifel. Geht wohlüberlegt vor, lasst euch beraten.

    Die Nullhypothese ist eigentlich nur zu widerlegen bei Kindern, wenn ganz klare Beweise, die auch von Laien nicht mehr von der Hand zu weisen sind, vorhanden sind, Schuldeingeständnisse oder klare Spuren, Zeugen, Videomaterial oder das Kind alt genug ist eine sehr komplexe Aussage zu machen und auch dann ist das alles eine sehr belastende Angelegenheit. Im Zweifel müsste man warten, bis die klaren Beweise vorhanden sind, dass ist extrem bitter und zynisch, grausam. Wie gesagt, im Grunde müsste das ganze Vorgehen auf den Prüfstand, ansonsten sind es bloße Phrasen, wenn ausgerufen wird, dass sexueller Missbrauch an Kindern verhindert werden soll, von Prävention ganz zu schweigen.

  6. Liebe Aika,
    ich habe eine Weile gebraucht, um zu antworten. Leider sind deine gemachten Erfahrungen Realität in Deutschland. Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann wird das Verfahren eingestellt, so auch meine Erfahrung. Wie du dich fühlst, kann ich verstehen. Gerechtigkeit gibt es für die wenigsten Betroffenen. Bleib tapfer. Liebe Grüße Bea

  7. Hallo an alle,
    da es mich noch immer fertig macht und ich bis heute versuche (wohl vergeblich) um nur ein Hauch Gerechtigkeit zu kämpfen und ich grade nach Möglichkeiten suchte, bin ich zufällig auf diese Seite gestoßen und dachte mir ok hier kann ich zumindest meine Erfahrung teilen.

    Auch ich wurde Opfer sexueller Gewalt. Als es begann war ich 12 Jahre alt, der Täter 14. Ein Mitschüler meiner damaligen Klasse… Er begrabschte mich und vergewaltigte mich auf der Toilette. 4 Jahre lang jeden Tag (2006-2010). Meine Lehrer halfen mir nicht! Erst 3 Jahre später 2013, wo alles vorbei war glaubte ich es besser verarbeiten zu können, wenn ich ihn anzeige, aber ich merkte ich war nicht soweit mich so sehr zu öffnen, auch die Angst vor dem Täter machte mich wahnsinnig. Als ich mich an den Weißen Ring gewandt hatte informierte die Anwältin die Polizei und ich bekam ein Termin zugeteilt per Telefon. Die Anzeige fand im Internat statt, damit ich es im Rollstuhl leichter habe. Plötzlich war der Polizist da, ja ein Mann und ich war schockiert ausgerechnet mit einem Mann darüber reden zu müssen. Die Anwältin ist nicht gekommen aus persönlichen Gründen, was ich nach der Anzeige erst erfuhr. Ich war komplett alleine und konnte dem Polizist aus den oben stehenden Gründen nicht alles so sagen. Der Täter behauptete weiterhin ich wäre mit ihm zusammen gewesen und auch die Lehrer hilten mich selbst bei der Polizei als Lügnerin usw. hin. Der Täter entschuldigte sich im Verlauf der Anzeige was er mir angetan hat, aber dies reichte als Beweis nicht aus, ich denke sein Anwalt hat ihm dazu geraten. Auch wurde von der Polizei ein zweiter Zeuge nie vernommen. Es ging ewig lang, bis ein Schreiben kam das Verfahren wird eingestellt wegen mangelnder Beweise und angeblicher Verjährung. Das ganze wurde als Beleidigung bezeichnet. Bei der Anzeige wurde ich gefragt, warum ich mich nicht an jemand gewandt hab und warum ich erst jetzt damit zur Polizei gehe usw. Meine Schuldgefühle bestätigten sich mir gegenüber immer mehr. Ich hab mehrfach bei Anwaltskanzleien Rat gesucht mich blöd gezahlt nur um mir sagen zu lassen, ich könne es vergessen und warum ich denn nicht viel früher während des Missbrauchs was unternommen habe, sowie das die Erneuerung des Gesetzes nicht mehr für Taten die vor Eintritt des Gesetzes gelten. Was bleibt ist die Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung die einen jeden Tag quält . Ich habe keine Worte dafür, dass man sich immer hinter die Täter stellt und hoffe so sehr, dass sich endlich was ändern wird!
    LG

  8. Hallo
    Ich möchte den Fall einer Freundin schildern, die damals die Polizei eingeschaltet hat, aber es ist nie etwas sinnvolles passiert.
    Ebenso, warum ich nie Anzeige erstattet habe.
    Ich versuche es nüchtern zu halten um das zu packen…

    Es geschah ihr damals in der Psychiatrie als sie gerade fixiert war, keine Vergewaltigung, aber eben definitiv ein Übergriff. Sie informierte die Pfleger, die Ärzte, aber es wurde komplett ignoriert, darüber geschwiegen. Der Täter war kein fremder Gast, nein, er war dort und in einer Geschlossenen konnte sie ihm nicht mal ausweichen oder sich verstecken, er war ständig da. Sie hat dann die Polizei alarmiert, aber eine „Arme Irre“ scheint erst recht keine Chance zu haben, dass auch nur ernsthaft ermittelt wird. Ich war so wütend damals.. Es hatte aber auch für mich Folgen.
    Als ich später selbst in dieser Klinik mehrfach missbraucht wurde, habe ich mich gar nicht erst getraut etwas zu sagen. Ich sah keinerlei Sinn darin in meinem Fall. Außerhalb hatte ich später einen Therapeuten, der mir sagte, dass es auch sinnlos gewesen wäre.. Dankeschön.. Das hat er mir später auch gesagt als ich von einem Mann so brutal vergewaltigt wurde, dass ich im Krankenhaus landete, wo ich zwar versorgt, aber keinerlei Beweise gesichert wurden. Als ich klarer im Kopf war, war es zu spät. Er sagte mir schlicht, dass es mich nur retraumatisieren und zu keiner Verurteilung führen würde seiner Erfahrung nach.
    Scheint die Regel zu sein…
    In meinem Leben habe ich wenigstens mit einem Dutzend Frauen gesprochen, die so Formen der Gewalt erdulden mussten, aber bei keiner einzigen stand je ein Urteil am Ende, meistens kam es ja nicht mal da zu, dass überhaupt ermittelt wurde.
    Wenn ein Opfer stark genug war den Mund aufzumachen, hat oft Sie Probleme bekommen, Schuldzuweisungen, Verdächtigungen, war die Böse und nicht der oder die Täter.
    Weiß Gott, kämpft weiter, seid mutiger als ich, aber es ist bitter im Glauben zu hängen, dass es in dieser Gesellschaft, diesem Land gefühlt ein gefährlicher Fehler ist die Justiz einzuschalten, wenn so ein Verbrechen an einem verübt wurde. Ich hoffe das ändert sich irgendwann.
    Bleibt stark.

  9. Ich habe nicht angezeigt – da „meine“ Täter Vater, Großvater und Onkel eh verstorben sind und meine Mutter meine erwachsenen Kinder gegen mich aufgehetzt hat, als ich meinen Opferentschädigungsanspruch stellte. Traurig, aber meiner Mutter, die als Tatbeteiligte um Stellungnahme gebeten wurde, wurde im OEG-Verfahren geglaubt (sie stritt alles ab) und mir nicht. Seitdem haben meine Kinder, 24 und 26, den Kontakt zu mir eingeschränkt, da sie glaubhaft vertritt dass ich krank sei (bin ich und wie, nach 17 Jahren Missbrauch noch mit 56 chronifizierte PTBS mit MP, Akuten Depressionen, selbstschädigendem Verhalten usw.) —- zu meiner Mutter haben die beiden ein relativ ungetrübtes Verhältnis.

    Im Sinne der gesunden Entwicklung meiner Kinder belasse ich es dabei. Vielleicht werden meine Symptome ja besser, wenn meine Mutter verstorben ist. Wandere evtl. mit meinem Mann bis dahin ein paar Jahre aus. …. Alternativen???

  10. Nicht angenommene Anzeige wegen Diebstahl 31.10.2018
    Überarbeitet 17.11.2018
    1„Ich möchte einen Diebstahl anzeigen“!
    2„ Wer ist denn bestohlen worden?“
    1„Ich“
    2„Was fehlt denn?“
    1„Meine Würde“
    2“Wie ging das denn, haben sie nicht darauf aufgepasst?“
    1“Konnte ich nicht, das war zu einem Zeitpunkt zu dem ich noch gar nicht wusste das ich eine habe“
    2“Das geht nicht, wenn man nicht weiß, dass man etwas hat, kann es nicht gestohlen werden“
    1“ Nein??? Sicher? ?? Aber sie fehlt mir!“
    2 „Geht nicht!“
    1 „Kann ich denn anzeigen, dass mir mein Leben gestohlen wurde?“
    2 „Nein sie stehen doch vor mir!“
    1 „Aber es ist nicht das Leben mit dem ich geboren wurde, es ist – es ist – es ist so anders, so traurig und leer“
    2 „Das Leben ist kein Wunschkonzert, wie kommen sie darauf, dass man ein leeres trauriges Leben anzeigen kann?“
    1 „Kann ich nicht? Warum nicht?“
    2 „Da könnte ja jeder kommen“
    1 „Kann ich denn anzeigen, dass meine Gefühle weg sind? Sie sind nicht mehr da, weg, einfach weg“. „Ich habe sie gesucht überall in mir unter mir über mir neben mir und noch mal und noch mal in mir. Ich finde sie nicht!!!“
    2“Was für ein Quatsch, nur weil sie auf ihre Gefühle nicht aufpassen können, soll ich jetzt eine Anzeige schreiben?“ „Schon mal was von anstrengen gehört, such weiter, es sind deine Gefühle nicht meine!“
    1 „Aber sie sind schon so lange weg ich erkenne sie nicht mehr alleine?“
    2 „So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört, gibt es jetzt etwas anzuzeigen oder nicht?“
    1 „Also ich suche meine Würde, mein Leben und meine Gefühle und das reicht nicht für eine Anzeige???“
    2 „Nein“
    1 „Warum nicht?“
    2 „Weil, das so ist“
    1 „Aber im Gesetzbuch steht doch die Würde des Menschen ist unantastbar, oder?“
    2 „Ja, und? Wenn etwas nicht an tastbar ist, kann es nicht gestohlen werden.“
    1 „Aber sie ist weg, ganz lange schon, wie vom Erdboden verschluckt.“ Und das gestohlene Leben, was ist damit? Im Gesetzbuch steht du sollst nicht töten!“
    2 „Aber sie stehen doch vor mir, da kann von tot nicht die Rede sein!“
    1 „Aber ich fühle mich so so so tot ohne meine Würde, ohne meine Gefühle.“
    2 „Was soll das hier werden, verarschen kann ich mich alleine.“
    1 „Sie haben mich nicht einmal gefragt, wer meine Würde haben könnte!“
    2 „Nein, warum denn auch?“
    1 „Sie haben mich nicht einmal gefragt, wer mein Leben gestohlen haben könnte.“
    2 „Nein, warum denn auch?“
    1 „Sie haben mich nicht einmal gefragt wo meine Gefühle sein könnten.“
    2„Nein, warum denn auch?“
    1 „Warum sagen sie immer nur: „nein, warum denn auch?“
    2 „Weil sie eindeutig krank sind, sonst würden sie nie auf die Idee kommen, das anzeigen zu wollen.“
    1 „Ok, vielleicht bin ich krank, aber wollen sie gar nicht wissen, wer mich krank gemacht hat?“
    2 „Nein.“
    1 „Nein??? Warum nicht?“
    2 „Weil, weil weil das alles Dinge sind, auf die man selbst aufpassen muss.“ „Wir können nur echte Vergehen belangen wie Mord, Betrug, falsch parken, bei Rot über die Ampel gehen, echte Vergehen halt.“
    1 „Sie können mir nicht helfen????“
    2 „Nein, wir sind hier nur für richtige und schlimme Verbrechen zuständig.“
    1 „Oh, dass sie das so sehen, hörte ich schon und wollte es nicht glauben.“ „Ich gehe jetzt zu den Dieben meiner Seele und Würde, zu den Dieben meines Lebens und meiner Gefühle. Es wird die Missbrauchstäter dieser Welt freuen, dass sie weiter machen können wie sie wollten, denn die Opfer sind die Kranken und nicht die Täter.“
    2 „Oh, warum haben sie das nicht gleich gesagt? Gegen sexualisierte Gewalt gibt es Gesetze.“
    1 „Ich habe es Ihnen gesagt: als ich noch nicht selber darauf aufpassen konnte, sind mir meine WÜRDE, mein LEBEN und meine GEFÜHLE gestohlen worden. Nicht die Tat selbst ist das Schlimmste sondern das, was an Folgen zurück bleibt. Das Wissen, egal was ich getan hätte, ich hätte es nicht ändern können und gleichzeitig der Gedanke immer wieder ganz leise und penetrant „vielleicht ja doch“ „du hättest doch nur…“
    Solange die Gesellschaft das Antasten der Würde nicht ernst nimmt und nicht auf die Sprache der Kinder hört und geachtet wird, und fehlende WÜRDE, fehlendes LEBEN und fehlende GEFÜHLE nicht ernst genommen werden, werden die Opfer dieser Taten durch unsere Gesellschafft immer Opfer sein, ein Leben lang. Egal wie weit die Therapien einen bringen bis diese wirklich etwas bringen ist viel Gutes vorbei gerauscht, viel Gutes kaputt gegangen unwiederbringlich weg.
    Und bis wir soweit sind haben wir bestimmt 1 Million mal gehört es ist ihre Entscheidung, sie haben es in der Hand wie es weiter geht, ja das mag stimmen so ist der Mensch wohl gestrickt, aber manchmal frage ich mich ob den Menschen auf der anderen Seite gegenüber wirklich erahnen können, wie tief die Wurzeln gehen und mit welcher Kraft an uns gezogen und gerissen wird.

    Nochmal kurz fehlende Würde, gestohlenes Leben und verschwundene Gefühle können nicht anzeigt werden!!!
    Aber wir haben es selbst in der Hand, als Opfer, wie wir unser Leben gestalten. hahaha

  11. Meine Freundin hat den Vater ihres 4-jährigen Kindes im Januar 2018 angezeigt. Erst 6 Monate später durfte das Kind seine polizeiliche Aussage machen.Es war so unglaublich mutig und hat tatsächlich wichtige Dinge gesagt. Im September 2018 wurden dann erst die Zeug_innen befragt. Auch ich habe eine Aussage gemacht, da das Kind sich auch mir anvertraut hat. Die polizeiliche Vernehmung war sachlich-freundlich. Mögliche Datenträger sind z. Zt noch in der Auswertung. Allerdings hatte der Täter mehr als ein halbes Jahr Zeit (!), Daten verschwinden zu lassen. Im November erhielt meine Freundin ein Anschreiben von der zuständigen Richterin, dass das Kind nicht vor Gericht aussagen soll, weil das Kind möglicherweise von Mutter und Freundin (ich) manipuliert wurde. Es werden Beipiele „der Manipulation“ aus ihren und meinen Aussagen aufgeführt, die zeigen, dass hier scheinbar keinerlei Verständnis für den Alltag mit Kindern und der Dynamik von Missbrauch vorliegt. Nun wurde ein familienpsychologisches Gutachten angesetzt, um zu prüfen, ob meine Freundin das Kind manipuliert. Nach 1-2 Sitzungen soll das festgestellt werden. Übrigens ist ein familiengerichtlicher Prozess parallel, da die Mutter den Umgang des Vaters ausgesetzt hat, um das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen. Aber wenn das Straf-Verfahren eingestellt wird, muss das Kind wieder zum Vater…

    Mir kommt das wie ein Hexenprozess vor. Man wirft die als Hexe beschuldigte Frau ins Wasser. Wenn sie ertrinkt ist sie keine Hexe und rehalbilitiert. Nur leider tot. Wenn sie überlebt ist sie eine Hexe und wird getötet. Am Ende ist die als Hexe bezichtigte Frau auf jeden Fall tot.
    Beim Thema sexueller Missbrauch sind das Kind und das Umfeld die „Hexen“ (leider nicht der Täter) und bleiben in jedem Fall auf der Strecke.
    Der Täter hat übrigens trotzdem vorgesorgt. Er hat eine neue Freundin. Eine alleinerziehende Mutter.

  12. Ich wollte nochmals ergänzen, also der Täter den ich wegen Vergewaltigung 2x und sadismus gegen meinen Willen angezeigt habe, und das Verfahren aufgrund nicht hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde und mit der Begründung ich hätte mich ja nicht gewehrt bla bla. Aber für die Körperverletzung könnte ich ja einen Privatklageweg aufnehmen. So die Vergewaltigung wird aber runtermanipuliert. Somit hat er mich laut Staatsanwaltschaft nur eine Körperverletzung zugezogen, Aha. Weder bekam ich Prozesskostenhilfe noch sonst was. Muss alles selber zahlen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist in Stuttgart. Nun bin ich mit einer PTBS in einer Klinik und muss eine Traumatherapie machen. Der Täter der bereits über Jahre Frauen misshandelt hat, läuft frei rum. Er ist ein sadistisch, perverser Täter. Unglaublich einfach unglaublich. Die Justiz sollte lieber uns Frauen schützen als Opfer zu beschuldigen.

  13. Ich habe einen Täter angezeigt, mir wurde vornherein von der Anwältin gesagt, dass viele nicht verurteilt werden. Der Täter stammte aus einem Bekanntenkreis, und hatte bereits langjährige Partnerschaften und eine Ehe. Nun wurde das Verfahren eingestellt, Aussage gegen Aussage trotz zusätzlicher Körperverletzung. Und mir wird vorgeworfen ich hätte danach einvernehmlichen Sex gehabt. Leider habe ich nun eine PTBS und bin in einer Klinik zwecks Traumatherapie. Das ist schrecklich wie man hier mit Opfern umgeht. Es werden mehr Schuldgefühle eingeflößt als alles andere. Habe das Gefühl, dass Täter hier geschützt werden und Opfern vorgeworfen wird, warum haben sie sich nicht gewehrt und bla bla, das übliche. Ich hoffe, dass sich noch eine Frau traut zur Anzeige zu gehen, beim zweiten Mal hat er dann keine Chance hieß es.
    Mir geht’s natürlich nicht gut mit der ganzen Sache, denke nachvollziehbar. Ich wünsche keinem sowas.

  14. Hallo, ich habe aus Angst als Lügnerin hingestellt und erneut traumatisiert zu werden NICHT angezeigt.
    Ich denke es geht leider sehr vielen Frauen so wie mir.
    Dazu kommt noch die Beweisnot wenn keine Zeugen vorhanden sind (was häufig der Fall ist).

  15. Vor 7 Tagen habe ich nach 28 Jahren den Täter angezeigt.

    Im Grunde habe ich mich mit meiner ersten schriftlichen Schilderung zu meinen frühkindlichen Erfahrungen beim online Dienst des Weissen Rings selbst retraumisiert. Ich stellte meine geschriebenen Worte in Frage und begann alle Details die mir eingefallen sind niederzuschreiben. Bisher hatte ich alle Gedanken sofort verdrängt und die Geschehnisse verharmlost.

    Nachdem ich nun auch die Gesetze zu Missbrauch von Kindern, sexuelle Selbstbestimmung und Co. las war mein Entschluss gefasst. Jetzt oder nie! Ich gehe zur Polizei.

    Der Täter wurde damals bereits angezeigt, nur ich schwieg gegenüber den Beamten. Da aber mehr als der damalige Vorwurf passiert ist, musste ich mein Schweigen endlich brechen.

    Ich druckte also meine „gedanklichen Recherchen“ aus, versah diese mit einer Überschrift und traute mich zur Polizeistation.

    Bei der Frage nach dem Grund der Anzeige, holte ich meine 3 DIN A4 Blätter heraus und verwies auf die Überschrift. Die Beamtin suchte einen für solche Fälle zuständigen Beamten auf und kam nach einigen Minuten wieder. Da ich meine Anschrift, die zur Verfügung stehenden Daten des Beschuldigten und der „Zeugen“ auf den Blättern bereits vermerkte, erhielt ich eine Anzeigennummer, die Rufnummer der zuständigen Abteilung und konnte schon gehen. Also wirklich entspannt für’s erste.

    Auf meine Frage, ob das schon verjährt sei, da meiner Auffassung nach die schwere der Tat und somit die Verjährungsfrist noch zu ermitteln ist, konnte mir bereits mitgeteilt werden, dass es dem ersten Anschein nach nicht verjährt ist. Mein Fazit: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes oder eine Aneinanderreihung mehrerer Einzeltatbestände.

    Was jetzt auf mich zukommt wird bestimmt kein Zuckerschlecken. Dennoch bin ich froh mich endlich dem Thema zu stellen. Obwohl ich insgeheim hoffe einen Bescheid zur Einstellung des Verfahrens wegen Ableben des Beschuldigten zu erhalten, denn der dürfte jetzt um die 70 sein. Auf der anderen Seite, kann es auch sein, dass er damals bereits veruteilt wurde (Ich war nicht das einzige Opfer) und sofern er mit einer Haftstrafe von mind. einem Jahr „büßen“ musste, gibt es noch Akten dazu. Yeah! Ich lass mich überraschen.

  16. Ich wurde zweimal in Deutschland vergewaltigt und mehr als 1000 Mal sexuell belästigt. Mein Aussehen (die Vorliebe der Täter) und die Stadt in der ich lebe sind die Hauptgründe dafür. Ich trage keine Kleidung mit Ausschnitt und auch nur normale Jeans. Dennoch passiert oft etwas (stalken, begrabschen, anschreien, umzingeln, Exhibitionismus etc.). Mir wurde von zwei Anwälten davon abgeraten Vergewaltigungen anzuzeigen. Das würde nur meine Zeit verschwenden. Eine Anwältin hat mir abgeraten, weil sie die gleiche Nationalität wie der Täter hat. Ich bereue es deswegen ihr geglaubt zu haben.

    Ich habe jedoch schon einmal Anzeigen wegen sexueller Belästigung gestellt. Die Mitarbeiter der deutschen Bahn waren dabei sehr unprofessionell und haben zugelassen, dass die Beweise gelöscht wurden. Das Personal wurde entweder nicht geschult oder es interessiert noch immer niemanden. Die Polizei war sehr unhöflich und hat ihren Frust an mir ausgelassen. Das ist leider Standard in meiner Stadt. Die Anzeige wurde nicht weitergereicht.

    Ich habe keine Geduld und Kraft mehr. Und die leeren Versprechungen reichen mir nicht. Ich werde zu den Akademikern gehören, die Deutschland verlassen. Aus vorherigen Reisen weiß ich, dass es einige Länder gibt, die sicherer sind für Frauen als Deutschland. Für mich ist es unmöglich hier ungestört zu leben und zur Ruhe zu kommen.

  17. Ich habe in meiner jetzigen Stadt eine Interventionsstelle angesprochen, aber diese junge Frau ohne Erfahrung und auch nicht selbst betroffen hat mein Vertrauen missbraucht. Sie nahm mich gar nicht für ernst und das kleine Mädchen welches noch in Gefahr ist interessierte sie ebenfalls nicht. Damals wohnte ich in einem anderen Bundesland, da dachte ich, die Polizei hilft mir, dem war aber nicht so, sie haben nur gelacht, die Anzeigeaufnahme und DNA-Sicherung verweigert. Ich bekam zur Anwort DNA in Wohnung/Bett wären eh nur DNA-Vermischungen und damit nicht verwertbar.
    Ich hatte 7 Monate schweren Waschzwang bis ich blutete und Panikattacken. Ich war ausserdem grün und blau geschlagen was nicht zu übersehen war. Selbst, dass es eine Zeugin gab bei der ich klingelte, als ich mit gebrochener Nase blutend durchs Haus lief, interessierte keine Polizei. Trotz meiner Schreie und der Tatsache, dass ich einmal ganze 14 Tage die Wohnung wegen Bewegungunfähigkeit nicht verlassen konnte, holte keiner Hilfe.
    Ich wurde von Tätern erpresst. Man nahm mir auch meine vom Arzt verschriebenen Tabletten zur Vermeidung der Zersetzung meiner Knochen weg, die ich auch während der dreijährigen Obdachlosigkeit nicht neu besorgen konnte und nun ist es zu spät, ich habe bereits extrem starke Rückenrippenschmerzen. Ich kann oft schwer laufen, sitzen, im Bett drehen, stehn usw. Heilung gibt es nicht.

    Die Polizei fand das damals alles lustig, deckte die Täter und warf mich 24h in die Psychatrie. Man legte mir in der Psychatrie ans Herz alles zu widerrufen wenn ich nicht ewig Gast sein will, dann dürfte ich gehn. Nach dem ich aus Psychatrie raus war ging ich 3 Jahre in die Obdachlosigkeit. Das alles war im Jahr 2013.
    Heute kommt immer noch alles hoch, ich habe deshalb noch keine eigene Wohnung. Habe vor Polizei / Rettungswagen immer noch Panik und auch keinen Respekt. Die haben mir mein Leben mit kaputt gemacht. Ich kann auch keinen Mann mehr trauen.

    Alles was ich will, ist dass endlich eine unabhängige Polizei zuständig ist und ermittelt. Die Fristen hat schliesslich die Polizei kaputt gemacht und die Beweise nicht gesichert, dass darf mir nicht zu Lasten gemacht werden.

    Die Täter haben ihre Übergriffe auf mich gefilmt, man könnte deren PC, Handy, Speichermedien noch beschlagnahmen. Die werden dies mit Sicherheit nicht löschen. Vermute sogar dass diese sexuellen Gewaltvideos im Internet unter Gleichgesinnten getauscht werden.
    Ein Mädchen ist noch in diesem Haus wo 1 Verbrecher von denen wohnt. Ich habe Angst um sie denn ich habe einen der Täter auch aus ihrer Wohnung kommen sehn.
    Leider kann ich nichts tun ohne rechtliche Hilfe sonst lade ich wieder wenn ich Pech hab in der Psychatrie denn die Täter kennen den Chef der damaligen Psychatrie sehr gut. Man sagte mir in der Psychatrie und auch in meiner Wohnung, man könne mich auch verschwinden lassen. Keiner würde nach mir suchen.
    In der Psychiatrie setze der männliche Pfleger mir 3 uhr nachts ein Spritze obwohl ich ruhig und leicht einschlafend im Bett lag und vom Einstich kurz aufwachte – muss wohl ein Narkotikum gewesen sein, denn ich bemerkte noch wie ich wenige Minuten von Kaffeepads faselte bis ich wegtrat. 3h Stunden später erwachte ich und bemerkte, dass mein rechtes Hosenbein fein säuberlich hochgekrempelt war. Im Flur flüsterten die zwei Pfleger über mich mit den Worten: die ist schon wach und hats vertragen o.ä. Da wurde mir klar, dass man dort ausgeliefert ist. In dieser Nacht hatten nur männliche Pfleger Dienst und der ca. 65jährige Chefarzt obwohl junge Patientinnen auf Station sind. Alle Patienten die ich gesehen habe waren zugedröhnt. Keiner war ansprechbar. Da will ich nie wieder rein und es muss auch etwas getan werden, dass gesunde Menschen nur weil sie Anzeige erstatten wollen, eingewiesen werden.

  18. 2 Täter angezeigt – Verjährt und eingestellt
    Meine Anzeige liegt einige Jahre zurück. Stichpunktartig möchte ich hier einen Beitrag leisten:

    Im Laufe des Aufarbeitungsprozesses und der Bewusstwerdung des Ausmaßes der erlittenen sexualisierten Gewalt und Ausbeutung in meiner Kindheit und Jugendzeit entschloss ich mich im Jahr 2006 zwei Täter anzuzeigen. Der erste Täter war der 2. Ehemann meiner Mutter. Der zweite Täter kam aus dem Umfeld eines Kinderheimes. Er war kein Mitarbeiter der Einrichtung, sondern er war mit einer Jugendlichen befreundet, den Mitarbeiter_innen der Einrichtung war er gut bekannt.

    Über den Weissen Ring nutzte ich eine anwaltliche Erstberatung. Da ich keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hatte und sich in der Beratung herausstellte, dass ich das meiste sowieso alleine machen musste, zog ich die Vorbereitungsphase und Aussage ohne Anwalt und Begleitung durch.
    Ich benötigte etwa 2 Wochen intensive Vorbereitungszeit für die Aussage bei der Polizei. Die etwa 2stündige Aussage mit mehr als 20 Fragen zum Geschehen war eine extrem belastende Situation. Zu dem Zeitpunkt hatte ich zwar eine Psychotherapeutin (Stabilisierungsarbeit), aber keine professionelle Begleitung und ich hätte im Jahr 2006 auch nicht gewusst, wo es eine gab. Den seit 2017 bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung finde ich sehr gut und hätte ich damals gerne in Anspruch genommen.

    Die Vernehmung erfolgte durch eine Kriminaloberkommissarin bei einem Fachkommissariat für Sexualdelikte in der Landeshauptstadt Hannover. Aus meiner Sicht wirkte die Kriminaloberkommissarin kompetent und gut ausgebildet. Ich wurde belehrt und meine Aussage wurde auf einem Tonträger aufgenommen und anschließend verschriftlicht. Mir war wichtig, dass die Täter durch meine Anzeige bei der Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt werden und die Taten im Bereich des sexuellen Missbrauchs/Vergewaltigung/Herstellung kinderpornographischer Erzeugnisse aktenkundig sind.

    Strafanzeige gegen den Stiefvater
    – Tat: sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176a StGB
    – Zeitraum: 1975 bis 1983 (5.-12. Lebensjahr)
    – Tatorte: verschiedene Orte in Niedersachsen
    – Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft
    – Ermittlungen wurden nicht eingeleitet. Da in diesem Fall die Taten ohnehin verjährt waren, habe ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

    Strafanzeige gegen den zweiten Täter
    – Tat: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176a StGB / Herstellung kinderpornographischer Erzeugnisse
    – Zeitraum: 1984 – 1986 (13.-16. Lebensjahr)
    – Tatorte: verschiedene Orte in Niedersachsen
    – Weiterleitung an die Polizeiinspektion des Tatortes und an die entsprechend zuständige Staatsanwaltschaft
    – Ausgang: Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft aufgrund der Verjährung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Fall für ein Ermittlungsverfahren (Schwere einer Tat) auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Sexueller Missbrauch war zu dem Zeitpunkt verjährt. Der Tatbestand der Vergewaltigung traf nicht zu, da der zweite Täter keine körperliche Gewalt anwendete. Wenn überhaupt, dann träfe sexuelle Nötigung zu – verjährt.
    – Gesichert ist, dass der zweite Täter für sexuellen Missbrauch verurteilt wurde, allerdings nicht in meinem Fall

  19. Leider hatte meine Anzeige keinen Erfolg. Es bleibt dabei: Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Verurteilungswahrscheinlichkeit. Zeugen gibt es nur durch Hören- Sagen. Ja natürlich, denn wer war schon bei der Tat außer uns anwesend? Somit bleibt sexuelle Gewalt in Beziehungen eine leicht zu verbergende Tat. Trotzdem, nicht aufgeben. Wir Opfer sollten weiter kämpfen und versuchen immer wieder gehört zu werden. Noch ist die Tat nicht verjährt und ich hoffe auf weitere Gesetzesänderungen, welche wirklich den Opfern helfen.
    Ich wünsche uns Betroffenen viel Kraft, Mut und Lebensfreude.

  20. Ich habe angezeigt ohne den Täter zu kennen, obwohl die Beweislage bescheiden war (gleich null), weil es eben nicht nur eine (versuchte) Nötigung war (wie bei seinen anderen Opfern), obwohl ich kaum Vertrauen in den Verlauf des Verfahrens hatte.
    Ich habe Recht behalten, weil nach der Vernehmung keine Ermittlungen geführt wurden, sondern gleich eingestellt wurde.
    Erst als ich selbst recherchiert hatte und mir klar wurde, dass mein OEG-Antrag so niemals Erfolg haben würde, beantragte ich die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieses Mal wurde ermittelt – fast ein halbes Jahr lang – allerdings wieder ohne Erfolg.
    Obwohl der Täter damals geständig war (mehrere sexuelle Nötigungen), ist heute, 20 Jahre danach, nichts mehr zu diesem Fall auffindbar – weder bei Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft.
    Wir sind keine Großstadt und solche Fälle kamen sehr selten vor. Dass sich keiner mehr daran erinnert, kann ich mir kaum vorstellen, aber nach Aktenlage ist es wohl so.
    Ein letzter Versuch bleibt mir noch über ein damaliges Phantombild.
    Mit einem positiven Ausgang des Ermittlungsverfahrens rechne ich schon lange nicht mehr.
    Aber es soll sich endlich nicht mehr so anfühlen, als ob man mir nicht glauben würde.

  21. Noch einen Beitrag von mir, denn die Erfahrungen welche in der Studie vom Weißen Ring gesammelt wurden. habe ich bislang auch gemacht.
    Ich bin als Opfer sexueller Gewalt in der Hoffnung auf Hilfe und Gerechtigkeit zur Polizei und Staatsanwaltschaft gegangen. Jetzt bin ich eher davon überzeugt, dass wir „Opfer“ von häuslicher Gewalt lieber keine Anzeige erstatten sollten. Fragen wie “ Warum zeigen Sie erst jetzt an?“ „Sind nicht immer zwei dran Schuld?“ Warum haben Sie sich nicht sofort getrennt? Hatten Sie noch Sex mit Ihrem Mann? Aussagen wie: “ Das hat bei den Gesetzen eh keinen Sinn!“ „Wir haben noch mehr Aufgaben und jährlich muss eine Staatsanwältin ca. 100 Fälle bearbeiten.“
    Meine Antworten jetzt hier!
    Ich hatte die Verantwortung für 6 Kinder, hatte eine PTBS mit Suizidversuchen, war in der Kindheit und Jugend Opfer von sex. Missbrauch und befand mich in völliger Abhängigkeit und Angst und später wollte ich nur vergessen. Wäre ich nicht retraumatisiert worden, hätte ich nie Anzeige erstattet. Aber jetzt reicht es und ich kämpfe weiter.
    Ich wünsche uns allen viel Kraft und Mut.
    Beatrix

  22. Ich habe heute von der Staatsanwaltschaft erfahren, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde. Ich hatte Beschwerde eingelegt, ein Glaubwürdigkeits- Persönlichkeitsgutachten gefordert, mich darüber beschwert, dass nicht alle „Zeugen“ vernommen wurden und mich auch noch über die Aussage der Kripobeamtin gewehrt, dass ich das doch sein lassen solle, weil es ja eh keinen Sinn ergibt und die Gesetze so sind, wie sie gerade sind. Außerdem habe ich mich zu der Befragung angemeldet und suche einen Therapieplatz. Habe gerade wieder etwas mehr Mut und möchte eine Verhandlung erreichen, obwohl mir eine Anwältin vor der eingelegten Beschwerde keine Hoffnung gemacht hat. Ich kämpfe um meine Würde und um die Wahrheit. Beatrix

  23. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt und aus Anzeige wegen Vergewaltigung wird Verdacht des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

    Begründung aus der Einstellung: „Aufgrund der Angaben der Anzeigeerstatterin bestand in rechtlicher Hinsicht mangels des Einsatzes von Nötigungsmitteln zwar nicht der Verdacht gem. §177 StGB, jedoch der Verdacht des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger in der seinerzeitigen Fassung des §179 StGB, da der Schlaf eine Widerstandsunfähigkeit begründet. Der Täter bestreitet die Tat nicht, spricht aber von einvernehmlicher Sexualität. Dem Beschuldigten kann die Tat nicht mit der für eine Anklageerhebung zwingend erforderlichen Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung nachgewiesen werden.
    Es steht Aussage gegen Aussage. Zwar ist eine Verurteilung grundsätzlich auch in einer solchen Beweiskonstellation möglich. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind in einem solchen Fall jedoch die Angaben des einzigen unmittelbaren Belastungszeugen bzw. der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin einer besonders sorgfältigen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen. In einer Gesamtschau aller Umstände kommt danach den Angaben der Anzeigeerstatterin jedoch kein höheres Gewicht zu als denen des Beschuldigten, was Voraussetzung für die Annahme einer Verurteilungswahrscheinlichkeit gewesen wäre. Der Vorfall war schon 2007 polizeilich aktenkundig. Die von der Anzeigeerstatterin seinerzeit dokumentierten Angaben decken sich indes im Einzelnen nicht mit ihren nunmehrigen Angaben, insbesondere nicht hinsichtlich der Frage, ob der Vibrator im Schlaf eingeführt wurde.
    Ausweislich der schriftlichen Eingabe eines gemeinsamen Kindes der Beteiligten, soll der Beschuldigte in einem Telefonat mit dem Zeugen sinngemäß gesagt haben, dass es eine Situation mit dem Vibrator gegeben habe, er sich jedoch versöhnen wollte. Wenn die Anzeigeerstatterin durch ihre Kindheit nicht so fixiert wäre, wäre es nicht so schlimm für sie gewesen. Sie soll doch bitte aufhören, das so übertrieben darzustellen.
    Ebenso wenig kann indes die Möglichkeit des Agierens aus Rache, wie von der Verteidigung vorgetragen, ohne weiteres entkräftet werde. Vor diesem Hintergrund ist zwar vorstellbar, dass sich die Tat so, wie sie die Anzeigeerstatterin beschrieben hat, tatsächlich zugetragen haben könnte, in einer Gesamtschau aller Umstände spricht jedoch nicht mehr für die Glaubwürdigkeit ihrer Angaben als für die des Beschuldigten, weshalb eine Verurteilungswahrscheinlichkeit letztlich nicht gegeben ist.“ Mai 2017

  24. Ich habe Anzeige erstattet und das Ermittlungsverfahren läuft noch. Ich möchte, wenn nötig eine Verhandlung erzwingen, denn ich wurde in einer „christlichen“ Ehe, von meinem Ex Mann vergewaltigt, der immer auf der Seite der „Wahrheit“ gestanden hat. Leider hatte ich in der Kindheit schon Missbrauchserfahrungen, welche mich sehr geprägt haben und „anpassungsfähig machten. Mir reicht es und ich möchte alle Dinge öffentlich machen. Ich habe schon begonnen ein Buch zu schreiben und plane eine Aktion, für den Fall, dass es zu keiner Verhandlung kommt, unter dem Motto „Der Wald oder die Straße sind sicherer als dein eigenes Haus“. Dazu benötige ich jedoch Hilfe.

  25. Ich habe vom 2000-2005 dem intakten Familienidealbedürfnissen meiner Tochter (damals 3 Jahre + alt) zuliebe, fortdauernde Gewalt seitens meines Exmannes ausgehalten (=Verlust des Arbeitsplatzes, traumatisierte und unbehandelte Phasen von PTBS, 3 vom Jugendamt empfohlene Familientheraphien, die der Mann sämtlich abbrach). In 2005 merkte ich, dass ich den nächsten Überfall nicht überleben würde (das merkt frau!) und entschloss mich schweren Herzens zu einer polizeilichen Anzeige wegen mehrfacher Körperverletzung alleine bei der zuständigen polizeilichen Meldestelle. Die aufnehmende Beamtin um die 30 Jahre alt protokollierte meine Anzeige so, dass ich nur unter Tränen Aussagen machen konnte, mich schämte, weil sie mir Vorwürfe machte und mit dem Gedanken entlassen wurde, dass ich ja schön blöd sei, dass mir sowas passiert sei und damit auch noch zur Polizei zu kommen.
    Beim Erstaufenthalt im Krankenhaus wegen gebrochener Nase und mehr vom Exmann war ich 36 Jahre alt, bei der Anzeigenerstattung 42 Jahre alt.
    Für das Wegbleiben meines Täters sorgte ich an dem Tag selbst, indem ich das Wohnungsschloss wechseln ließ und ihm das per SMS mitteilte. Ich organisierte als erstes eine Theraphie für mich mithilfe meiner Hausärztin und bekam 5 Monate nach Anzeigenerstattung eine Langzeittheraphie (96h) genehmigt. Die Theraphie für meine Tochter, damals 8 Jahre alt, zu organisieren, gestaltete sich schwieriger: erst nach 2 Jahren fand sich eine Kinder- und Jugendtherapheutin mit einem Platz für Einzelstunden, zuvor half uns die evangelische Kirche mit Kinderangeboten für Trennungskinder, die sehr hilfreich waren, aber die Gewalterfahrungen nicht aufarbeiten.
    Bereits 1 Monat nach der polizeilichen Anzeige des Täters bekam ich von diesem Nachricht, dass er sich anwaltlich gegen mich vertreten lasse.
    Die Polizei meldete sich zwecks ausführlicher Aussagenaufnahme zum Sachverhalt erst 4 Monate nach der Anzeige: ich verbrachte bei einem Polizisten, der eine Abteilung „Häusliche Gewaltkriminalität“ leitete, 3x3h, in der er mich zum Ablauf und möglichen Zeugen der Gewaltvorfälle befragte und diese dokumentierte. Dieser Polizist und diese Abteilung „Häusliche Gewalt“ war eine sehr positive Erfahrung für mich: ich musste nichts rechtfertigen, sie wussten alle, dass meine Schilderungen wahr sind, weil ich nicht die einzige war/bin, der sie tagtäglich „helfen“. Dort sagte man mir aber auch im Vorfeld, dass das eigentliche Problem in diesen „Fällen“ nicht die polizeiliche Recherche sei, sondern die Gerichte und Jugendämter (in meinem Fall in Berlin), die solche „Fälle“, gerne zugunsten der Täter unter den Tisch kehren und trotz eindeutiger Beweise wegen „Belanglosigkeit“ nicht mal ein Strafverfahren zulassen.
    Ich erhielt auch demgemäß 6 Monate nach Anzeigenerstattung ein Schreiben des Berliner Strafgerichts,
    dass der Richter ein Verfahren in meinem Fall wegen Geringfügigkeit des Vergehens und einem daher nicht gegebenen öffentlichen Interesse an seiner Strafverfolgung bei mir ablehne: fünf Jahre Prügel vom Ehemann waren für den Berliner Richter einfach völlig ok und keine Strafsache, heisst das übersetzt!
    Daraufhin informierte ich mich bei den verschiedenen Einrichtungen/Menschen, die mich bis dahin dazu beraten hatten und man empfahl mir einen Antrag auf Opferschutzhilfe beim WEISSEN RING zu stellen.
    Innerhalb einer Woche nach Antragstellung besuchten mich 2 nette ältere Damen vom Weissen Ring und sorgten noch am Folgetag für einen Beratungshilfeschein, mit dem Strafantrag gegen den Täter gestellt wurde. 7 Monate nach Strafantragsstellung rief eine nette Staatsanwältin bei mir privat an und erkundigte sich nach einer inzwischen verzogenen Zeugin/Freundin.
    Die nächsten 2 Jahre hörte ich nichts mehr von dem Verfahren, 2,5 Jahre nach Anzeigenerstattung in 2005, wurde ich als Nebenklägerin 2008 zu einem Prozesstermin gegen den Noch-Ehemann-Täter geladen. Inzwischen hatte ich eine Anwältin dazu, die allerdings Null Unterstützung oder Erfahrung mitbrachte,obwohl oder weil Strafrecht und Familienrecht ihr Fachgebiet sind (=Überanpassungsphänomen an patriarchale Ideale also Leugnung und Verdrängung männlicher Gewalt bei JuristInnen habe ich damals an jeder Ecke feststellen müssen während die männlichen Juristen eigentlich kein Problem damit haben, zu wissen, dass Männer Frauen halt öfter krankenhausreif schlagen oder sexuell missbrauchen, immerhin tun sie das ja schon traditionellerweise ein paar tausend Jahre lang: Mann kennt seinen eigenen Genpool!.).
    Zum Prozess erschien nicht der anklagende Staatsanwalt, er ließ sich wie hier schon öfter nachzulesen ist, vertreten durch eine Frau, deren Status der vorsitzende Richter mit Refendarin vorm 2ten Staatsexamen beschrieb, weiterhin der aktenaufnehmende Polizist und weitere Zeugen für meine Seite. Dass die Staatsanwalts-Vertretung die Prozessakten gelesen hatte, war damit ausgeschlossen. Meiner Ansicht nach hätte deswegen der Prozess vertagt werden müssen, aber bevor ich das hätte sagen können, teilte der Richter schon einen Antrag der Gegnerseite auf Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 100,-€ durch den Angeklagten an eine Kinderhilfsstiftung mit. Diesen Antrag hatte die Anwältin des Exmannes noch im Flur 5 Minuten vor Prozessbeginn mündlich gestellt.
    Diesem Antrag müssen angeblich nur Staatsanwaltschaft und Richter zustimmen, dann wird die Verhandlung ohne Prozess und Urteil ausgesetzt. Die Referendarin der Staatsanwaltschaft und der Richter stimmten zu, die Verhandlung war nach 3 Minuten beendet:
    5 Jahre Frau verprügeln und missbrauchen kosteten in Berlin 2008 den Täter 100,-€.
    Wie mir Freundinnen seit 2010 berichteten, werden solche „Beziehungstaten“ mittlerweile in Berlin als Ordnungswidrigkeit mit durchschnittlich 200,-€ Ordnungsgeld zahlbar an die Justizkasse geahndet, Falschparken ist teurer!
    Fraglich ist, ob sich die Preise für Frauenhauen/-vergewaltigen seit Besitz des Justizministeramts bei Herrn Maass/SPD sich erhöht oder wieder verringert haben.
    Mit klarem Kopf habe ich diese ganze Angelegenheit nur, weil mir sehr viele Menschen dabei geholfen haben, mich unterstützt haben: die Therapheutin, Hausärztin, Mitarbeiter des evangelischen Johannisstifts/Kirche, Mitarbeiterinnen von Frauenorganisationen, der Weisse Ring, ehemalige Kolleginnen und ganz besonders die Beliner Polizei! Im Namen all dieser Menschen finde die altherrschaftliche Gerichtspraxis der Berliner Strafgerichte mehr als beschämend: die hat und hatte einfach keinen Bock aus einem altpreußischen Kavaliersdelikt einen Straftatbestand zu machen oder überhaupt als Strafsache anzuerkennen.
    Mein Resümee´zu IchHabeAngezeigt: Anzeigen lohnt sich für einen selbst, weil frau viele Menschen findet, die sich auch gegen Gewalt und Missbrauch wehren finden wird, sobald sie anzeigt. Es baut die eigene Scham ab, das frau sich hat missbrauchen/schlagen lassen! Das alleine ist ein therapeutischer Effekt von „IchHabeAngezeigt“/#ichhabeangezeigt: ich selbst habe auch damit zu meinem früheren Ich zurück gefunden, das noch nichts von Missbrauch durch einen Mann wusste! Verloren habe ich dadurch allerdings meine Eltern als Eltern und meine Schwester, weil die es weiterhin richtig finden mit einem missbrauchendem Mann weiter zu leben und eher dem bis heute in den Allerwertesten kriechen (altes Wertemodell, in dem es völlig normal ist, dass Frauen ab und zu mit gebrochenen Gliedmaßen, traumatisiert oder mit blauen Flecken zur Arbeit gehen- wahrscheinlich generationsbedingt!)
    Ob meine Tochter aus dem Gerichtsmissbrauch, der mit ihr vor dem Familiengericht mit Anhörungen und Mutterentzug betrieben wurde, für ihr Leben weiter gezeichnet bleibt, bleibt abzuwarten: pünktlich zu ihrer Volljährigkeit wurde sie vom Vater/meinem Exmann aus seinem Haushalt raus geschmissen, in den sie per Sorgerechtsübertrag vom Familiengericht melde- und kindergeld- und lohnsteuerklassentechnisch delegiert wurde: sie hat trotz Sorgerechtsübertrag auf den Vater sozusagen heimlich weiter bei mir gewohnt.
    Gesellschaftliches Resümee´: das deutsche Justizsystem ist familien- und frauenspezifisch gesehen auf dem Stand der Kaiserzeit vor 1919 (BGB!) stehen geblieben und gehört dringendst einem UPDATE auf das seit 1949 gültige Grundgesetz reformiert. Solange dies nicht politisch angeordnet wird, wird keiner Frau, keinem Kind in diesem System je Gerechtigkeit zugesprochen werden.
    DAS BUNDESDEUTSCHE JUSTIZSYSTEM IST GEWALT- UND TÄTERFREUNDLICH UND -FÖRDERLICH!

  26. Ich habe meinen Ex-Partner nach dreijähriger „Beziehung“ wegen sexueller Gewalt (voraus- und einhergehend immer: psychische Gewalt) angezeigt.

    Zu Anfang wurde seitens der Polizei ausgeschlossen, dass es sich um ein Sexualdelikt bzw. eine Straftat handle. Nach einigen Monaten wurde ich jedoch vom entsprechend zuständigen LKA kontaktiert, dass nun doch ein Anfangsverdacht bestehe. Ich hatte meine ausführliche Anzeige zunächst schriftlich gemacht, man wollte nun eine mündliche Vernehmung durchführen.
    Nachdem ich aus gesundheitlichen Gründen den ersten Vernehmungstermin nicht wahrnehmen konnte, wurde das Verfahren daraufhin eingestellt, dem widersprach ich schriftlich, infolgedessen wurde das Verfahren dann wiederaufgenommen und es erfolgte schließlich eine Video-Vernehmung bei der Polizei (LKA).

    Zehn Monate nach der Strafanzeige erhielt ich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde. Begründung: „Es besteht kein hinreichender Tatverdacht, der die Erhebung der öffentlichen Klage rechtfertigen würde.“
    Im Weiteren heißt es, für sexuelle Nötigung oder Körperverletzung fehle es, Zitat „an dem entsprechend von Ihnen geäußerten entgegenstehenden Willen“. Ich hätte vorgeblich alles einvernehmlich ausgeführt und nach den Sexualkontakten erneut eigeninitiativ den Kontakt zum Täter gesucht. Damit fehle es, Zitat „an dem für die Verwirklichung eines Straftatbestandes erforderlichen Vorsatz des Beschuldigten“.
    Darüber hinaus habe die aussagepsychologische Sachverständige, die bei meiner Vernehmung anwesend war, Zitat „wahnhaft anmutende Elemente“ in meinen Schilderungen „erkannt“.
    Sie habe ferner, Zitat „nicht ausschließen können, dass Sie einem nachträglichen – möglicherweise unbewussten – Umdeutungsprozess unterlegen haben, der bewirkt hat, dass Ihnen seinerzeit einvernehmliche Handlungen aus heutiger Sicht ungewollt erscheinen.“

    Dem entgegen steht allerdings unabweisbar, dass es aus der Zeit, da der sexuelle Kontakt zum/mit dem Täter noch stattgefunden hatte, mehrere e-mails und Briefe von mir an den Täter gibt, aus denen unzweifelhaft hervorgeht, dass ich diese gewaltvollen Praktiken, diese Misshandlungen durch ihn n i c h t wollte, welche physischen und psychischen Folgen sie für mich hatten, wie intensiv sie mich damals bereits belastet haben. Ich hatte in diesen e-mails genau geschildert, was er mit mir getan hatte und dass ich das nicht will/wollte und ich führte ihm auch nochmals vor Augen, welche Folgen/körperlichen Beschwerden dies bei mir verursachte – die er im Übrigen jedes Mal selbst wahrnehmen (hören, sehen) konnte. Die e-mails und Briefe stammen aus einer Zeit, die bis zu 8 Monate (und länger) vor meiner Strafanzeige liegt. Es ist anhand dieser e-mails unstrittig bewiesen, dass ich also nichts „nachträglich/rückwirkend umgedeutet“ habe und es ist meinen in den e-mails gemachten Schilderungen ebenfalls zweifelsfrei entnehmbar, dass und was alles ich weshalb n i c h t wollte. Diese e-mails lagen der Ermittlungsakte bei, hätten dem Staatsanwalt somit bekannt sein müssen – er hat sie entweder nicht zur Kenntnis genommen, ignoriert oder absichtlich übergangen.
    Warum ich diese Misshandlung so lange Zeit dennoch zugelassen habe, habe ich gegenüber der Polizei monatelang wiederholt in e-mails sowie in der polizeilichen Video-Vernehmung mitgeteilt. In Kurzfassung: Es beruhte dies auf einer massiven Manipulation seitens des Täters, er ließ eine Vertrauensbasis, ein Vertrauensverhältnis entstehen, nährte es, erzeugte außerdem immer wieder Schuld bei mir, um somit Macht ausüben zu können, um mich in die unterlegene Position zu bringen, die ihm dann ermöglichen sollte, mich bestrafen zu „d ü r f e n“. Erkannt hatte ich das durchaus schon recht früh, aber wahrhaben konnte/wollte ich es nicht – weil ich verliebt war bzw. ihn liebte und weil ich emotional bedürftig war.

    Ich war von der Polizei über Opferschutzeinrichtungen und die Nebenklagemöglichkeit informiert worden.
    Eine psychosoziale Begleitung hatte ich nicht, auch keine anwaltliche Vertretung/keinen juristischen Beistand. Hierfür wäre zunächst eine für meine finanziellen Verhältnisse sehr teure Erstberatung erforderlich gewesen (ca. €200,- inkl. Mehrwertsteuer), die ich nicht aufbringen konnte. Sehr gerne hätte ich solchen juristischen Beistand aber gehabt, da ich denke, nur mit einem solchen überhaupt eine Chance gehabt zu haben.
    Mein Täter ist finanziell sehr gut gestellt und hätte sich selbstverständlich einen guten Anwalt leisten können, er hatte mir ein Mal selbst mitgeteilt, er sei rechtsschutzversichert.

    Erwartet habe ich im Grunde durchaus diesen Ausgang des Verfahrens, weil ich einfach darum weiß, dass es hierbei um vor allem strukturelle Gewalt geht, um überlastete Staatsanwälte und Richter, um vor allem aber nach wie vor bestehende, patriarchalische Strukturen in unserer Gesellschaft und um Vergewaltigungsmythen und Vorurteile hinsichtlich sexueller Gewalt, die innerhalb von Beziehungen stattfindet – und diesen Vorurteilen unterliegen gerade auch Ermittlungsbeamte (der Polizei) sowie auch Staatsanwälte.

    Ergebnis ist: Dass mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit erheblich „abgenommen“ hat, dass sich aus dem Ausgang (dem Eingestelltwordensein) des Verfahrens nur abermals schlussfolgern lässt, dass Täter (mehrheitlich bis ausnahmslos Männer) staatlich – durch die EXEKUTIVE – geschützt, geschont werden und Opfer (mehrheitlich Frauen) zusätzlich beschämt, vorgeführt, auf Herz und Nieren geprüft, als seien sie selbst die Täter, dass ihnen nicht geglaubt wird, sie nicht ernst genommen werden, sondern letztlich zum Schweigen gebracht – damit sie zukünftig nicht mehr auf die Idee kommen, nochmals Strafanzeige zu erstatten, wenn sie Opfer von (sexueller, physischer, psychischer) Gewalt werden/wurden.

    Meine Forderung ist, dass sich dies umgehend ändern muss, dass es entsprechende Information, Aufklärung, Weiterbildung, Sensibilisierung sowohl in der Gesellschaft als auch besonders aufseiten der Exekutivorgane (Polizei, Staatsanwaltschaften) geben muss.

    Dass „Nein heißt Nein“ gesetzlich nun verankert ist, ist wichtig und richtig, nützt jedoch leider überhaupt nichts, so lange die Exekutive sich nicht entsprechend verhält (ermittelt, untersucht und (ver-) urteilt).

    Ich habe gegen den Bescheid über die Einstellung des Verfahrens fristwahrend Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Auf Antwort warte ich augenblicklich noch. „Hoffnungen“/Illusionen: mache ich mir keine (mehr). – Ich habe verstanden, was die Aussage ist und was ich also daraus „lernen“ soll (siehe oben).

    Der gesamte Ablauf und Hintergrund der sexuellen Gewalt findet sich nachlesbar in meinem blog.

  27. Anfang 2014 entschloss ich mich mit Hilfe dem Team einer Opferbetreuung (vorm.Weisser Ring, jetzt OHO OpferHilfe Oberfranken) zur Anzeige gegen meinen Vater, dem Haupttäter. Mir war bekannt, dass er meiner großen Tochter einmal etwas angetan haben musste. Ende 2013 hat es nach 2jährigem Krieg mit meinem 2.ten Mann eine Trennung gegeben, er wußte von Vorfällen bei mir und an meiner großen Tochter. Jetzt, da er weg war, konnte ich anzeigen, vorher gab es Todesdrohungen, ebenso Vergewaltigungen und er bereitete in der Firma mit Hilfe des bestochenen Wirtschaftprüfers/Steuerberaters meinen Untergang vor. Die für mich ausschlaggebende Szene war eine versuchte Vergewaltigung Anfang 2012 durch meinen Vater, zu der er dazu kam und weder etwas sagte, noch etwas unternahm. Die Szene verflüchtigte sich aufgrund seiner Anwesenheit. Ich suchte mir heimlich eine Therapeutin, die mir Kraft und Zutrauen gab. Ich löste mich vorab von meiner Mutter, der ich den ersten Missbrauch mit 13 Jahren bereits schilderte, die aber in den Folgejahren auf die finanzielle Unterstützung meines Vaters angewiesen war und dafür mich opferte. Blieben also noch mein Vater und mein Mann. Die Mädchen zogen 2012 bereits weg, was ich heute alles verstehen kann. Von den Jungs habe ich mitbekommen, dass mein Vater sie an allerlei Aktionen heranführen wollte, was mein schwächlicher Mann nur belachte, und ich irgendwie verhindern konnte mit meiner zu dem Zeitpunkt wenigen Kraft und völlig allein. Im Mai 2012 schaffte ich irgendwie, mit Übungen meiner Therapeutin, mich vom Vater zu trennen, in den gemeinsamen Firmen sollte mein Mann sich mit ihm allein weiter auseinandersetzen. Das nutzte er, um mir in den Folgemonaten eine endgültige Trennung auch Gesellschaftsrechtlich begreiflich zu machen und als ich im entscheidenden Moment die wichtigste Unterschrift für meinen Mann nicht leisten wollte, erfolgte die Todesdrohung:ich unterschrieb. Ich fing an meine Erlebniss zu schreiben, in gutem Stil und bester Gesellschaft mit einer guten Lektorin. Ich lief rum wie ein ruheloses Tier, wußte nicht, wie ich die Last los würde. Alles reichte nicht. Dann die Trennung von meinem Mann. Die schrecklichsten Wochen mit in meinem Leben einerseits – nicht wegen der Trennung, dafür ist er meinem Vater schon viel zu ähnlich gewesen und hatte sehr viel Schlechtes übernommen – sondern ich habe sehr schnell und heftig diesen Schmerz, diese Trauer um mich selbst, diese Aufarbeitung begonnen. Alle Kinder waren da, jeder versuchte mich zu stärken, so kannte mich keiner. Sonst habe ich nur gelächelt und war für jeden da, sehr gesellig, wie eine Glucke. Jetzt die Explosion. Mitte Januar dann eines Abends ein erneuter Nervenzusammenbruch und ich ergriff den Hörer und rief – vorher hatten mich bereits 2 Bekannte dazu gedrängt ich möge es tun – den Leiter des Opferschutzes an. Er spürte sofort und verstand aufgrund meiner ersten Informationen, dass es ein riesiger Fall war. Und nicht nur ich betroffen wäre, sondern er mit allen Kindern reden müßte – ich konnte das nicht, mein eigener Schmerz war unerträglich – und es gab noch einige Zeugen, die viel zu sagen hätten. So geschah es. Ich erzählte zwei volle Tage, ihm und einer Frau als Begleitung. Dann besorgte er am dritten Tag eine Anwältin, und die Sache nahm Fahrt auf. Wir trugen alles zusammen was mir einfiel und wer mir einfiel. Ich sollte auf Veranlassung der Anwältin einen „Zeitenstrahl“ anfertigen, um die Tatzeitpunkte und -orte genau benennen zu können. Wochenlang wälzte ich relevante Unterlagen und vervollständigte und klebte zusammen, bis dieser eine Länge von mehreren Metern erreichte. Dann vermittelte besagter Opferschützer den Kontakt zur Kripo; er war selbst 40 Jahre im Polizeidienst. Ende Februar rief mich die nette Beamtin an, ließ mich reden, ob sich die Aussagen die sie erhalten habe mit meinen Erzählungen konform gingen – was sie waren – und machte die ersten Tage zur Vernehmung aus. Wir fingen morgens an – ein Band zeichnete meine Mengen an Informationen mit – es wurde viel geweint, ich hatte Wochenlange Blutungen von der Aufregung, ich sah furchtbar aus, man fütterte mich bald wortwörtlich um die Strapazen zu überstehen, wir stellten im Vernehmungszimmer Szenen nach ( es waren immer 2 Beamte dabei, wobei die Hauptbeamtin immer dieselbe war).Der Staatsanwalt ließ sich Zwischenstände geben, die Schreibhilfen kamen nicht mehr nach, wir machten Ortstermine in meinem Haus aus, es wurde fotografiert, auch dort vernommen und nachgestellt. Dasselbe mit meinen Töchtern, deren Freundin, meiner Stieftochter, meinem Exmann und deren Frau. Jeder hatte wichtige und relevante Aussagen zu tätigen, das Profil verdichtete sich mit jedem Zeugen. Ich unterschrieb meine Anzeige gegen meinen Vater ! Am 29.7.2014 schlugen die Beamten morgens bei ihm zu und nahmen ihn fest in U-Haft. Dazu transportierten sie ihn gute 500 km nach Bayreuth.Ich skizzierte vorab, was geschehen würde, da er Geld und Macht besitzt. Es folgten Höhen und Tiefen, er engagierte eine Strafverteidigerin aus Düsseldorf, dann ein einschlägig bekannter Anwalt des BvB Dortmund, ein guter Bekannter. Dieser begutachtete nach meiner Aussage vor dem Haftrichter noch die Aussage meiner Mutter ( wie gesagt hat eigentlich jeder eine Strafbare Handlung von ihm erdulden müssen) vor dem Richter und danach – sagte ich voraus, da ich die Handlungsweise dieses intelligenten Täters ja verinnerlicht habe – würde ein entsprechender besserer Fachmanns seines Genres wohl die Sache übernehmen sollen. So kam es : Johann Schwenn, der bekannte Kachelmann Anwalt, betrat die Bühne. Unsere Nebenklage Seite wurde wurde noch von der gemeinsamen Anwältin des Weissen Ringes vertreten : 5 Nebenklägerinnen.
    Die Schlacht nahm seinen Lauf, im Wochentakt gab Schwenn Beweisanträge und Anträge rein. Sein Geschäftsführer und seine mittlerweile angetraute, chinesische Frau zogen im Hintergrund alle Register, ich wurde verfolgt, was Schwenn offen zugab, beschattet, er stellte Anträge zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen meiner EDV, er ließ Gutachten aufgrund meiner polizeilichen Aussage über mich anfertigen ( das Ergebnis brauche ich wohl nicht erläutern) usw. und so fort.
    Gegen 1,5 Mio und besonderen Auflagen wurde er im Dezember 2014 aus der U-Haft entlassen.
    Man erklärte mir : keine Verdunkelungsgefahr mehr, da alle wichtigen Opferzeuginnen vernommen worden seien. Und die Fluchtgefahr würde man mit den besonderen Auflagen bedenken.
    Ich sagte, er wäre viel zu schlau, sich jetzt etwas zuschulden kommen zu lassen.
    Am 22.9.2015 der erste Prozesstag. Unwirklich aber innerlich vorbereitet, betrat ich den Landgerichts-Gerichtssaal: viel Presse, 4 Männer, eine Frau kurz vor dem Mutterschutz, als Kammer. Der eher unwürdige Tisch zwischen Verteidiger Bänken rechts, mit ihm, und Staatsanwaltschaft links, die Gerichtsgutachterin immer links vorne vor dem Richtertisch. Dann ließ Schwenn Tische, Stühle, meine Haare usw. gute 20 Mal verändern, damit er mich besser sehen könnte. Das Gericht ließ ihn gewähren. Meine Anwältin spielte diese Komödie mit. Keiner wollte am Start schon zuviel preisgeben. So ging das auch an fast allen knapp 40 Verhandlungstagen weiter. Mal mehr, mal weniger.
    Ich sagte 2 volle Tage nacheinander aus, am ersten Tag hatte ich sogar schon einen kompletten Abriss erzählt. Danach konnte ich kaum mehr reden, war heiser und körperlich total am Ende, nach fast 11 Stunden. Am zweiten Tag körperlich stärker, aber innerlich komplett ausgebrannt, nach vergleichbarer Dauer. Eine Woche Pause, dann ging es weiter. Am vierten Tag kam ich in schlechter Verfassung rein, sagte dies auch der Kammer. Bereits nach 1-2 Stunden die erste Unterbrechung: ich musste mich übergeben. Der ‚Star’Anwalt zeterte bereits in seiner Manier, „die Zeugin simuliert“, beim vierten Toilettengang schickte man mir die Gutachterin und meine Anwältin hinterher. Die gute Frau mußte im Saal meinen Zustand und den meines Erbrochenen schildern ( der laut ihrer Aussage nur noch aus wenigen Tropfen brauner Flüssigkeit auf der Keramikberandung bestand). Der Vorsitzende kam meiner Bitte nach, mich zu entlassen, nachdem darüber erst beraten werden mußte. Natürlich mit dem Antrag, mich zu einem entsprechenden Arzt zu bringen, der meinen Gesundheitszustand in Gerichtsanerkannter Form nochmals bestätigen müßte. So geschah es. An diesem Tag habe ich mich gegen diese Hyänen ohne Eingreifen meiner Anwältin allein durch beißen müssen. Sie wurde von Verhandlungstag zu Verhandlungstag immer schlechter und passiver. Das konnte ich und das Team, welches mich immer begleitetet, soweit wie möglich abschirmte, fuhr usw. nicht mehr ertragen. Der Prozess würde uns so entgleiten, da gaben mir die anderen recht. Wir suchten, überall, telefonierten, ich schrieb Emails an Anwälte, von denen ich dachte, sie würden es aufnehmen können mit der übermächtigen Gegenseite. Bisher hatte das Gericht die Beiordnung der Anwältin bezahlt. Nun wurde es schwieriger; jeder neue Jurist würde sich – nicht kostenlos – einlesen müssen in tausende Seiten und das auch noch schnell. Ich fand einen Opferanwalt in Worms durch die Empfehlung eines Mitarbeiters des Opferschutzes. Wir schafften es – die Herren der großen Kanzleien sagten teilweise noch nicht mal ab – wir fuhren mehrere Male hin, ich erzählte erneut, jede Unterlage mußte erneut vervielfältigt werden usw. Auch die nötige Gebührenrechnung brachte ich auf. Dazu muss ich einfügen, dass sich mein Mann sofort mit meinem Vater zusammen schloß, Schwenn mit nötigen Unterlagen aus dem Unterhaltsprozess versorge, wenn ihm das nützte ( z.B. hatte ich in meinem Buch meinen Vater als Teufel tituliert und gewisse Schreibzüge kamen dem von Pola Kinski gleich. Ich entkräftete das Argument erwiesenermaßen damit, dass mein Schreibgut bereits ein Jahr vor Frau Kinskis Roman verfasst wurde. Da wurde Schwenn ausnahmsweise sehr leise!). Mein Mann unterstützte ihn und sich mit einer Aussageverweigerung und eben solchen Strafanwälten als Schutz, zumal die Kripo gegen ihn auch ermittelte, die Staatsanwaltschaft mehrere Verfahren anfing, sich aber durch den enormen Arbeitsaufwand und Gegenwind aus jeder nur erdenklichen Nebenkriegsschauplatz-Ecke, keine weiteren Verfahren antun wollte. Er fiel auch seinen eigenen Kindern in den Rücken, wie er es immer getan hatte. Von mir brauche ich da gar nicht mehr reden. Ich hatte ihm ja gedroht, ich würde das alles in meinem Buch schreiben. Leider hatte ich das schon Anfang 2012 zu ihm gesagt. Die Zeit bis Ende 2013 nutzte er für seine Zwecke.
    Ich habe später parallel zu meinem Zeitenstrahl seine Aktivitäten, die ihm nutzten, in die Zeit Relation zu den Übergriffen meines Vaters an mir, den Kindern, sowie den Übergriffen meines Mannes an uns gebracht. Ich habe lange gebraucht, diese Tatsachen gedanklich zuzulassen; erst recht, als ich später von Monat zu Monat stabiler, überlegter, erfahrener und „handelnder“ wurde: aber für Selbstvorwürfe blieb keine Zeit. Auch wenn ich heute noch nicht glauben kann, einem so grundschlechten Mann vertraut zu haben und gar nicht begreife, wie man so schlecht sein kann.
    Die Männermafia wollte meinen Untergang, dagegen mußte ich kämpfen. Die Prozesstage liefen weiter, mit einem neuen Anwalt an meiner Seite, ebenso einem Bundesanwalt a.D. an der Seite meiner Tochter – nachdem es Schwenn schaffte am Verhandlungstag meiner Tochter die Nebenklage Vertreterin raus zu kicken, da sie nicht so viele Nebenklägerinnen vertreten dürfte ! Wir haben in der Pause geweint und uns selbst so viel Mut gegeben, dass meine Große diesen Tag alleine durch stand. Beim nächsten Mal dann mit neuer Vertretung ( den ich ebenfalls zahlen musste ). Es wurden Gutachten beantragt, Glaubhaftigkeit und forensische, mir wurden Landgerichts Mediziner anderer Kammern in die Psychosomatische Klinik geschickt, natürlich mit dem Ergebnis wie wir es vorher gesagt hatten, meine 2 Therapeutinnen, die mich bis dahin ambulant betreuten mussten mehrmals vor der Kammer aussagen, ein bekannter Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin , Arzt wurde vorgeladen. Auch der Forensiker war 2 x da . Ergebniss: Er stellt in Frage, ich wäre zu intelligent, es gibt keine PTBS ich simuliere, wäre durch alles gecoacht und überhaupt ist die ganze geschichte ein Komplott der Familienfrauen unter meiner Führung, die Polizei, Therapeuten und überhaupt die Opferbetreuung wären alle von mir instrumentalisiert. Wie gesagt gibt es viele, viele Nebenkriegsschauplätze, solche Kanzleien mit ihrem riesigen Backoffice ( er tippt ständig in seinen Laptop ), die die eigentlichen Taten verwässern und den Fokus auf Dinge lenken, die gar nichts mehr mit der Tat zu tun haben : z.B. hat er ein Schreiben an die Anwaltskammer von mir, in dem ich um Hilfe bat gegen den anfangs erwähnten WP und Steuerberater, als Exempel meiner ‚Klugheit‘ und in seiner Art zur Verwässerung des eigentlichen Verfahrens benutzt. Die Presse können solche Büros natürlich aus Erfahrung lenken und verklagen ( bereits am ersten Tag tat er dies mit einem Berichterstatter und jede Zeitung hatte ein Schreiben auf dem Tisch, was sie alles nicht dürfen und was er ihnen androht dazu). Meine kleine Tochter (aufgrund deren Tat wurde er zu einer sexuellen Belästigung mit verurteilt), die erfolgreiche Bloggerin in Berlin ist, verklagte er aufgrund des Satzes in ihrem Buch und Blog „als meine Mutter mir erzählte, sie wäre jahrelang von meinem Großvater missbraucht worden“ vor dem LG und OLG zu einer Haft- und viertel-Million-Strafe; dazu laufen noch immer drei Verfahren. ( auch dazu habe ich mich mit Leibeskräften vor der 3-Männer-Kammer des OLG gewehrt und wenigstens ein Ruhen erreicht).
    Wahrscheinlich haben schon einige LeserInnen bis hier abgeschaltet und ich könnte noch sehr viel erzählen…
    Das Noch-Nicht-Ende, aber das erste Urteil, dessen Verlesung ich nach drei Sätzen mit meiner Tochter verließ und dem Hinweis, jetzt könnte er sich ja ein neues System bauen, er hätte es doch geschafft und das Urteil wäre ein Schlag ins Gesicht der Opfer:
    Ein Jahr, neun Monate auf drei Jahre zur Bewährung ( bei 2 Jahren hätte er in Haft gemusst ) und knapp 400.000,- € Geldstrafe.
    Der schwache Staatsanwalt war so feige, zur Verlesung eine Kollegin zu schicken, um dieses von mir titulierte „Wirtschaftsurteil“ der Kammer entgegen zu nehmen.
    Innerhalb Wochenfrist legte ich, sowie die Gegenseite Revision ein, denn Schwenn hatte wohl als Vorgabe eine „weisse Weste“ auf die Agenda bekommen, und es macht sich in Münchner Societykreisen nicht gut , als Kinderschänder im Golfclub aufzutreten.
    Die Verurteilung in meinem Fall erfolgte nicht,der Staatsanwalt hatte die Anklageschrift auf mehrerer Vergewaltigungen von mir gestützt ( mit denen er ‚erst‘ 1997 begann), keinen einzigen der wohl tausenden Missbrauchsfälle der 45 Jahre überhaupt nur erwähnt, obwohl ich mit der Kripobeamtin alle nachweisbaren Kontaktdaten erfasst habe und seine Kalender diese Daten vielfach bestätigten, aus denen er einen Fall falsch abformulierte, obwohl ich es in der polizeilichen Aussage richtig angab und in einem anderen Fall gab es Zeugen für den Ort und auch sein Gang mit mir in dieses Hotelzimmer und zurück, jedoch hatte der Staatsanwalt mit seiner eigenen Engmaschigen Formulierungsweise keinen Spielraum für ein bereits von mir anderntags genanntes Datum offen gelassen.

    Ich bin momentan also an mehreren Stellen in Arbeit :
    1. Rechtsbeugung des Staatsanwaltes
    zu diesen Anklagepunkten, trotzdem noch keine Verjährung eingetreten war keine Anklage für Missbrauch,
    sowie einen Tatvorwurf der Stieftochter, den diese 2 x im Gericht glaubwürdig vorgetragen hat, zu sex.Missbrauch von Kindern der ebenfalls noch nicht verjährt wäre.
    2. Revision, die nunmehr dem BGH zur Entscheidung vorliegt
    3. Presserechtliche Verfahren gegen meine Tochter in Hamburg
    4. Schenkungswiderrufe sämtlicher Gesellschaftsanteile über 3 Mio,
    zzl. einer halben Mio. seitens meines Mannes (er schließt sich im Verbund jeder Handlung meines Vaters an)
    5. Etliche Gesellschaftsrechtliche- und Familienrechtliche Verfahren gegen beide Männer.

    Aus der enormen Fülle dessen, was ich hier gar nicht erzählen kann, würde ich aus meinem heutigen Wissensstand sicherlich einiges anders machen. Trotzdem habe ich persönlich eine enorme Leistung gezeigt und bin stolz auf mich, wie ich mich diesen Haien gestellt habe und sehr schnell schwimmen gelernt habe.
    Mein persönliches Verhalten wurde häufig im Nachgang durch die Psychologen erklärt und vieles habe ich intuitiv richtig gemacht. Leider viel zu spät, aber die Luft dazu, war früher einfach noch nicht da.

    Ich hoffe sehr, dass ich diesen Weg in meinem, dem Sinne meiner Kinder und den mir lieben aber leider auch betroffenen Menschen und auch aller Opfer die irgendwo still leiden, genug tuenden Weise zu Ende führen kann. Mein erworbenes Wissen gebe ich gerne weiter und möchte eine eigene Stimme haben, um solche Täter an den Pranger zu stellen. Besonders auch, wenn das System aus Macht und Geld ihre Schlingen auslegt.
    Es hat mich stolz gemacht und macht es weiterhin, dass es einige der bekanntesten Staranwälte bedarf und einiger weiterer dazu, um gegen mich und die Mauer unserer Taten anzugehen. Ich werde alles tun, dass sie sie nicht zum Einsturz bringen werden. Darauf habe ich mein ganzen Leben hin gelebt: dass er sich verantworten muss, solange er lebt ! Er ist jetzt 72 Jahre alt. Die SS Schergen waren oft älter, als sie ihre Strafe einholte.

  28. #ichhabeangezeigt
    Meinen Onkel mütterlicherseits.
    Dass ich mißbraucht wurde, weiß ich seit meinem 18. Lebensjahr. Ab da kamen die Erinnerungen wieder. Ich bin 34 Jahre, leide an Ptbs. Ich bin nicht alleine betroffen. Meine älteren Schwestern sind auch betroffen. Sie haben mir damals quasi eine Anzeige ausgeredet. Auch meine Eltern boten mir diesbezüglich keine Hilfe an oder ermutigten mich dazu.
    Von der Wucht der Erinnerungen wurde mir der Boden unter den Füßen weggezogen. Meine Ausbildung zur Krankenschwester musste ich damals abbrechen.
    Heute, 16 Jahre später, schaue ich auf meine 4 jährigen Kinder und es überkommt mich die blanke Wut wie damals alles gelaufen ist. Ich habe Spätfolgen. Ich bin immer wieder arbeitsunfähig, meine Arbeit macht mir Spass, aber ich arbeite stets über meiner Belastungsgrenze. Trotz Therapien usw. Und immer wieder kam das Thema Anzeige bei mir hoch.
    Nun habe ich mich endlich entschlossen, Ende August 2016, Anzeige zu erstatten. Meine Freundin hat mich begleitet. Es waren an dem Montag nachmittag „nur“ noch männliche Beamte im Dienst. Vermutlich hätte ich auf eine Frau bestehen können und nochmal wieder kommen müssen, doch das wollte ich nicht. Jetzt war ich schon mal da, nach 16 Jahren. Der junge Polizist war sehr nett und sehr kompetent. Er hat seine Sache äußert gut gemacht. Er war sehr einfühlsam und ließ mich reden, auch wenn die Erinnerungen teilweise zeitlich nicht chronologisch geordnet waren usw. Er war sehr geduldig und schrieb alles auf Kladde mit. Das einzig Furchtbare war die Empfangsdame. Ich musste durch ein Mikrofon im Vorflur sagen warum ich da bin. Die Antwort, ich möchte eine Anzeige machen reichte ihr nicht. Bei meiner knallharten Antwort warum ich da stehe (sie wollte es ja wissen) da wurde sie dann doch etwas putterrot und kam ins stottern. Geschah ihr Recht, so taktlos wie sie war.
    Er sagte, es würde sich nach ca 2 Wochen jemand melden. Dann würde ich nochmal eine Aussage machen müssen. Dann aber bei einer geschulten Polizistin. Dazu kam es aber nicht mehr. Es wurde direkt zur Staatsanwaltschaft Bremervörde zur Prüfung/Bearbeitung gegeben. Nach langen 5 Wochen war es dann soweit.
    Tatvorwurf… schwerer sexueller Mißbrauch.
    Das Verfahren wurde auf Grund Verjährung eingestellt.

    Ein zweites Mal in meinem Leben wurde mir gewaltig der Boden unter den Füßen weggerissen. ES IST VERJÄHRT: Ich bin ein Altfall. Es ist so unfair. Nach neuer Gesetzgebung wäre es gar nicht verjährt. Die greift aber erst ab 04/1998. Da der letzte Mißbrauch 1995 stattgefunden hat, gehöre ich zu den Altfällen, wo die Verjährungsfrist nur 10 Jahre beträgt. Insgesamt hat der Täter 4 Frauen mißbraucht, über einen Zeitraum von ca 25 Jahren und er ist heute erst Anfang 60!!!
    Ich könnte den ganzen Tag weinen und schreien. Das habe ich ich auch getan. Immer und immer wieder. Wenn ich alleine bin, im Auto. Dann schreie und weine ich.
    Die Staatsanwaltschaft vertröstete mich insgesamt 4 Tage um Rückfragen zu klären. Für jemanden, dessen Welt grade so ins Wanken geraten ist durch einen einzigen Satz (Verfahren eingestellt) ist das eine tierisch lange Zeit.
    Ich habe nochmal einem Opferanwalt alles zur Prüfung gegeben. Einen Beratungsgutschein habe ich ganz schnell und unkomplziert von der Opferhilfe bekommen.
    Doch leider ist nichts zu machen. Es ist verjährt nach deutscher Gesetzgebung.
    ABER ICH BIN NICHT VERJÄHRT!
    Ich bin 34 Jahre jung, habe einen tollen Mann und zwei wundervolle Kinder und ich hätte allen Grund glücklich zu sein. Doch ich bin es oft nicht. Ich habe SPÄTFOLGEN, Nach deutschem Recht BIN ICH VERJÄHRT und mein Körper und meine Seele schreit: ICH BIN NICHT VERJÄHRT!!!! SEHT HIN und das Schweigen muss endlich ein Ende haben und der Täter dafür bestraft werden.

  29. #ichhabeangezeigt
    Seit zwei Jahren weiß ich, dass mein Vater mich als Kind sexuell missbraucht hat – jahrelang! Eine PTBS wurde diagnosiziert. Nach dem Besuch der Ausstellung „ich verbrenne von innen“ entschloss ich mich zur Anzeige. Vier Tage davor hielt ich es nicht mehr aus und hab versucht mich umzubringen. In der Klinik beschloss ich mich dazu, die Anzeige zu erstatten. Die Polizistin war sehr verständnisvoll und sehr gut geschult. Ich verlor meinen Job, war arbeitsunfähig. Nach einigen Monaten musste ich mich entscheiden ob ich mich einen Glaubwürdigkeitsgutachten unterziehen wolle. Ich entschied mich dafür. Es war der reinste Alptraum. Die Psychologin schien von Beginn an gegen mich zu sein, bedrängte mich und erwährte mir keine Pause; fragen wie „wer hat Ihnen gesagt, dass ein Flashback wahr ist?“ oder „wer hat Ihnen gesagt, dass Sie ihren Vater anzeigen sollen?“, musste ich über mich ergehen lassen. Als ich das Gutachten zu Gesicht bekam habe ich tagelang geweint. Sie diagonizierte eine Borderline-Persönlichkeitsstörung; was absoluter Quatsch ist (wurde mir sogar von einer Borderline-Sprechstunde, welche unzählige Tests mit mir durchgingen bestätigt). Die Frau hatte einfach einiges von mir gesagtes komplett aus dem Kontext gerissen und daraus ihre Diagnose gebastelt.
    Insgesamt kam sie auf das Ergebnis, dass zwar einige Erinnerung „erlebnisbasiert“ seien, bei manchen können sie es nicht genau sagen – das Verfahren wurde eingestellt. Mein Vater wurde nicht einmal für die „erlebnisbasierten“ Erinnerungen bestraft. Er kommt einfach davon und drohte mir dann damit, dass ich seine Anwaltskosten zu tragen habe und sollte ich je behaupten ich wäre missbraucht wurden, würde er mich wegen Verleumdung etc. anzeigen. Als ich mich beim Weißen Ring informieren wollte, was ich an die Presse weitergeben dürfe, erklärte mir der ehemalige Polizist, dass ich wohl nichts aus „Michael Kohlhaas“ gelernt hätte und dass mir das „System der verbrannten Asche“ nichts geben werde.
    Auch die Beschwerde meiner Anwältin beim Oberlandesgericht wurde mit Verweis auf das Glaubwürdigkeitsgutachten zurückgewiesen.
    Ich bin Ende 20… dissoziere, leide unter Flashbacks und Panikattacken; ich habe unzählige Schulden und kann nicht arbeiten.
    Mein Vater der Täter prahlt: „Sein Gewissen sei rein“ – ich habe überlebt und werde dafür bestraft. Es ist nicht gerecht – aber unsere Justiz.

  30. …das 1. mal habe ich angezeigt, da war ich ca. 6 jahre jung. das resultat: ich wurde von meinen eltern halb tot geprügelt…..
    das 2. mal habe ich angezeigt, da war ich ca. 8 oder 9 jahre jung + im katholischen internat: ich wurde von der mutter oberin nach strich und faden verprügelt…..
    mit 18 wollte ich mir das leben nehmen: man sperrte mich in die geschlossene psychiatrie und behandelte mich mit insulin-schocks und neuroleptika…..
    mit ca. 20 jahren sprang ich aus dem fenster…..und verletzte mich schwer.
    dann flüchtete ich in ein anderes land, weil man mich hier entmündigen wollte…..
    nach 35 jahren kam ich zurück und ich wollte eine therapie im FTZ-München machen um die traumatischen erlebnisse in meiner kindheit dort aufzuarbeiten, ich erlebte erneute sexuelle gewalt durch eine freundin und eine kollegin meiner damaligen therapeutin …..
    auch das brachte ich zur anzeige. die staatsanwaltschaft antwortete, dass sie „genauere angaben“ zu diesem verbrechen benötigte……ich flüchtete nach berlin, weil diese therapeutin aus münchen mich zwangseinweisen ließ, durch ihre freundin, die amtsärztin ist. ich landete in haar bkh…….ich konnte flüchten und
    in berlin fand ich eine therapeutin, die jetzt seit jahren schon ehrenamtlich mit mir arbeitet und mir hilft zu überleben.(weil ich das vertrauen in ärzte und deren handlanger schon lange verloren habe). nun habe ich das katholische und das antroprosophische kinderheim angezeigt. ich wurde als „überlebende von extremer und sexueller gewalt“ anerkannt und „entschädigt“…..und ich durfte mir den tollsten elektrischen rollstuhl aussuchen, den ich haben wollte. den schenkte man mir. und jetzt kann ich mir die akkus die dazu gehören und kaputt sind nicht mehr leisten………

  31. Ich habe angezeigt
    Direkt nach der Tat
    Ich wurde untersucht, es wurden Beweise sichergestellt, ich habe eine Aussage gemacht und der Täter wurde ermittelt.
    (Ich habe verdrängt was geht, ausserdem stand ich zur Tatzeit unter Alkohol und medikamenteneinfluss, mit der Zeit vermischten sich so Erinnerungsfetzen mit Albträumen mit Grübeleien)
    Zwei Jahre später! kam es zur ersten Gerichtsverhandlung. Um nichts Falsches zu sagen, berief ich mich auf meine Erstaussage und eben auf Verdrängen und Vermischung aller wirren Gedanken in meinem Kopf.
    Der TäterAnwalt forderte hierauf ein Glaubwürdigkeitsgutachten (dieses wurde auch wieder fast ein halbes Jahr später durchgeführt und dauerte über sieben Stunden, in denen ich mich wie ein Stück Dreck fühlte, dem man nichts glauben kann). Wieder ein Jahr später nächste Gerichtsverhandlung, ein Antrag zur Entfernung des Täters während meiner Aussage (mit Empfehlung einer angesehenen Therapeutin) wurde schlichtweg übergangen, sie kamen mir entgegen, dass der Täter diesmal halt nicht vorne an der angeklagten Bank sitzt sondern hinter!!!! mir, damit ich ihn nicht sehen muss…
    Zeugen, die mich hörten, wie ich um Hilfe rief, wurden gar nicht erst in den Zeugenstand gerufen.
    Wieder sagte ich, dass ich nichts Falsches sage, dass meine Erinnerung sich in den Jahren verändert hat, dass ich aber weiss, dass ich damals zu 100% die Wahrheit gesagt habe und meine Erstaussage sofort wieder genauso unterschreiben würde.(Ich hatte keine Akteneinsicht)
    Das Gutachten wurde in der Verhandlung nicht erwähnt.
    Der Täter lief mir wahrend einer Pause über den Weg.

    Er wurde „verurteilt“, aber nicht wegen Vergewaltigung, dafür war zu uneindeutig, dass ich es nicht wollte.
    Sondern zu einer Schadensersatzzahlung von 1.000 € wegen unterlassener Hilfeleistung, weil er mich in meinem Zustand einfach da hat liegen lassen.
    Ob ich will oder nicht, ich denke jeden Tag daran, was er und die Justiz mir angetan haben.

  32. #ichhabeangezeigt.
    Nach knapp 20 Jahren habe ich Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet. Letzte Woche wurde das Verfahren eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann – keine 5 Wochen nach der Anzeige.
    Eine damalige Zeichnung in einer Zeitung ist nicht auffindbar und Spuren sind nach so langer Zeit nicht mehr nachweisbar.
    Irgendwie klingt es wie eine Schuldzuweisung, dass ich nicht damals schon angezeigt habe. Ich weiß auch nicht, ob ich das noch einmal machen würde.
    Trotz dieses Ausgangs habe ich mich die letzten Wochen lang fertig gemacht, weil ich hin- und hergerissen war.
    Ich kann nicht sagen was schlimmer ist, die Einstellung des Verfahrens und damit die Gewissheit, dass mein Vergewaltiger ungestraft davonkommen wird und wer weiß wie viele weitere Opfer findet, oder eine eventuelle Aussage vor Gericht, vor der ich mich schon damals gefürchtet hatte.
    Den Ausgang muss ich jetzt erstmal verarbeiten und wünsche allen Überlebenden, dass sie das für sie richtige tun können.

  33. Mein Ex-Ehemann hat mich jahrelang sexuell und anders schwerst mißbraucht. Er schadete damit auch meinen Kindern. Die Anzeige gegen ihn wurde fallengelassen. Ich bekam psychische aber auch körperliche Erkrankungen. Meine Psyche ist wiederhergestellt auf Grund von Hilfen, nur, meine Erfahrung: Wir bleiben Opfer, Hilfen sind unzureichend. Solche Männer müßten schwerste Strafen bekommen. Ich hoffe für die Frauen die nach mir sich trauen anzuzeigen…

  34. Ich habe vor 1 Jahr einen Mann, der sich vor meinem Fenster wiederholt einen runterholte, angezeigt. Also Anzeige gegen Unbekannt.
    Ich war bei dem Vorfall 22 und hatte schon öfters sexuelle Belästigung erlebt und mich dann endlich dazu entschlossen, das nicht mehr „normal“ zu finden. Die Einvernahme direkt nach der Tat war sehr anstrengend, die Polizeibeamten leider kein bisschen einfühlsam. Es dauerte alles unangenehm lange. Ich wurde gefragt, was ich denn für Kleidung anhatte. Einige Wochen später war die zweite Einvernahme auf dem Polizeirevier. Mir wurden Fotos von potentiellen Tätern gezeigt. Und ich musste ALLES nochmals erzählen. Wieder kein psychologisch geschultes Personal. Die Suche wurde eingestellt, ich solle doch einfach im Garten in der Nacht das Licht anlassen.
    Man fragte, ob ich von der Opferhilfe kontaktiert werden wolle, trotz meines klaren „Ja“ hörte ich nie von ihnen, meine Nummer ist wohl nicht weitergeleitet worden.

  35. #ichhabeangezeigt – Ich bin inzwischen 52 Jahre alt. Ich habe bereits als Kind sehr viel Gewalt durch meinen Vater erlebt. Dieses anzuzeigen macht keinen Sinn mehr, da es nun seit 3 Jahren verjährt ist. Leider habe ich dann fast 30 Jahre in einer Ehe mit Gewalt auch sexualisierter Gewalt gelebt. Betroffen waren sowohl meine Kinder, insbesondere unser behindertes Kind (bei Kindern ’nur‘ körperliche Gewalt) und ich selber (sowohl körperlich als auch sexualisiert). Sowohl unser behindertes Kind als auch ich haben letztes Jahr meinen Mann angezeigt. Kind wegen Kindesmisshandlung, ich wegen mehrfacher Vergewaltigung und sex. Nötigung über mehrere Jahre. Die Beweisaufnahme hat sich über ein Jahr hingezogen und die Stattsanwaltschaft hat nun beide Anzeigen niedergelegt mit der Begründung, dass die Taten, für die wir Beweise haben, verjährt sind und die Taten wo uns Beweise fehlen eben wegen fehlender Beweise nicht verfolgt werden können. Wir sind sehr enttäuscht und fühlen uns nicht in unserer Not gesehen. Für mich heisst es auch, dass ich dringend benötigte Therapie nicht mehr finanziert bekomme wenn in 3 Monaten die Finanzierung durch den Missbrauchsfonds ausläuft. Ich habe mehrere schwere psychische Krankheiten durch die viele Gewalt und muss nun auch Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, so dass ich mir auch nicht leisten kann selbst Therapie weiter zu finanzieren.

  36. #ichhabeangezeigt vor zwei Jahren, mit 31 Jahren. Aber erst, nachdem mir mehrere Freundinnen gesagt hatte, dass ich es tun soll und dass ich darauf bestehen könnte, von einer Frau vernommen zu werden. Ich verlor mich in einem Gefühl des Schmutzes und der Hilflosigkeit, durch die Anzeige konnte ich zumindest „etwas“ tun. Ich hatte keine Hoffnungen in den Ausgang, ich tat es mehr „aus Prinzip“.

    Allerdings war es schrecklich.
    Ich musste ewig warten, die scheinbar einzige Frau im Haus war lange nicht verfügbar. Dann war es schließlich soweit, der männliche Bürokollege kam jedoch immer wieder rein und holte seine Kaffeetasse usw., für mich in meiner Aufregung, Anspannung und auch tatsächlich Angst vor jedem Mann eine echt unerträgliche Situation. Es ging auch so weiter: Die Frau kam mit der Software nicht klar, tippte jeden Buchstaben einzeln, notierte eine falsche Adresse usw. Ich wollte ja einfach schnell erzählen, was passiert war und nicht stundenlang in diesem Gebäude hocken und zusehen, wie sie mühsam meine Aussage notierte. Außerdem machte sie mir Vorwürfe, dass ich nicht direkt zur Polizei und zum Frauenarzt gegangen war (die Anzeige erfolgte einen Tag nach der Tat). Als es endlich geschafft war, sagte sie zum Abschied „Sowas passiert halt, wenn man Männer mit nach Hause nimmt“ (es war ein jahrelanger Freund, den ich bei mir hatte übernachten lassen).
    Ich ging mit dem Gefühl völliger Erniedrigung und Sinnlosigkeit.
    Ich ging dann zur Frauenärztin, die aber gar nicht recht wusste, was sie mit mir machen soll (ich hatte keine Blutergüsse o.ä.)
    Als ich mir zu Hause die Anzeigebestätigung ansah und den Paragraphen googelte, fand ich heraus, dass die Beamtin es als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall eingestuft hatte.

    Zwei Wochen später wurde ich nochmal vernommen, diesmal durch das Fachkommissariat. Die beiden Frauen waren sehr nett und das Gespräch lief ganz anders ab. Es war in einem geschützten Raum, sie waren freundlich zu mir, sagten, ich könnte jederzeit Pause machen u.ä. Sie fragten auch nach Beweisen, ich gab ihnen, was ich hatte.
    Sie änderten den Paragraphen auf Vergewaltigung und gaben mir eine Visitenkarte mit, ich dürfte mich jederzeit melden, wenn ich Fragen hätte. Das war richtig gut (also „gut“ natürlich relativ).

    Dann folgte jedoch wochenlang nichts, auf Nachfrage erfuhr ich, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft sei. Wieder Wochen später und auf eigene Nachfrage erfuhr ich, dass es zum Gerichtsverfahren kommen würde, wann sei aber überhaupt nicht absehbar („6-18 Monate“). Das war eine wirklich schreckliche Zeit. Dieses Warten, keine Informationen und die Angst vor dem Briefkasten, in dem jeden Tag ein Brief mit einer Vorladung liegen konnte. Ich musste das ja auch im Dienstplan vormerken (ohne zu sagen warum ich da frei brauchte) und vor der Verhandlung hatte ich natürlich eine riesige Angst. Ich war noch nie bei Gericht, wusste nicht, wie das abläuft, nur dass ich zum einen den Täter wiedersehen musste und zum anderen vor lauter Menschen erzählen musste, was passiert ist und alle mich bewerteten, meine Glaubwürdigkeit, meine Anständigkeit, meine Dummheit, meine Genitalien usw. Wer weiß, was für Fragen kämen, ob ich ins „Kreuzverhör“ musste o.ä.

    Zwischenzeitilich (ca. 6 Monate nach der Tat) hatte ich Hilfe beim Frauennotruf gesucht, weil es einfach nicht besser wurde und ich dachte, ich werde verrückt. Freunde hatten mir das immer wieder geraten, ich hatte jedoch sehr große Hemmungen (dann hätte ich versagt, wäre schwach und ein Opfer, das wollte ich nicht – bis es nicht mehr ging). Dort wurde mir nicht nur therapeutisch geholfen, sondern auch gesagt, dass ich Nebenklägerin sein könnte und der Kontakt zu einer Anwältin hergestellt. Ich hatte nicht gewusst, dass das geht und dass ich es nicht bezahlen muss (ich verdiene sehr wenig).

    Bei der Erstvernehmung hatte ich diverse Broschüren gekriegt, von Opferhifestellen bis Einbruchschutz bei Fenstern (die Polizistin war zu einem Regal mit Flyern gegangen und hat einige herausgenommen und mir in die Hand gedrückt).
    Die vom Fachkommissariat hatten (nach der Vernehmung beim Hinausgehen) gesagt „Sie können ja überlegen, ob Sie eine Nebenklage einreichen wollen“, aber ich wusste nicht, was das bedeutet, eine zusätzliche Klage wollte ich nicht (dachte, es ginge dabei um Schadenersatz oder so und dass ich dann noch mehr Stress hätte) und hatte auch kein Geld für einen Anwalt (wusste nicht, dass es kostenlos ist).

    Schließlich kam der Tag (ca. ein Jahr nach der Tat, was wohl sogar noch relativ schnell ist, ein unerträglicher Zustand). Ein Freund und eine Freundin begleiteten mich sehr dankenswerter Weise, meine Ansprechpartnerin vom Frauennotruf hielt sich am Telefon bereit. Die Unterstützung hat mir Kraft gegeben, denn ich war nervlich ziemlich am Limit.
    Von der Vernehmung selber weiß ich nicht mehr viel. Ich hatte eine Richterin, die eine sehr freundliche, ein bisschen mütterliche Ausstrahlung hatte, das beruhigte mich ein bisschen.
    Sie fragten, ich antwortete, weinte auch dabei, mehr weiß ich nicht mehr.
    Ich war froh, dass am selben Tag das Urteil gefällt werden sollte, dann hätte das alles so oder so ein Ende, ich konnte nicht mehr.
    Glücklicherweise (darüber bin ich wirklich, wirklich glücklich) wurde er verurteilt. Mir wurde geglaubt. Es war nicht richtig, was er getan hatte. Ich war nicht schuld, ich hatte es nicht „verdient“, er war es, der sich falsch verhalten hat. Ich erhielt ein Stück Würde zurück, das war sehr, sehr wichtig für mich (auch, das von jemand anderem bzw. sogar einer offiziellen Stelle zu hören, denn ich selber war innerlich total zerbrochen, wusste nicht, was richtig und falsch war (Hatte ich zuviel gelächelt?), war mit posttraumatischen Belastungsstörungen und exzessivem Verdrängen beschäftigt).
    Die Verurteilung erfolgte als sexueller Missbrauch im schweren Fall.

    Rückblickend bin ich heute froh, dass ich den Weg gegangen bin. Gleichzeitig würde ich es nicht noch einmal machen. Das klingt paradox, aber ich könnte nicht nochmal so ein Jahr überstehen (und erst danach beginnt ja langsam die psychische Heilung!). Ich war so verletzbar und stieß auf so viel Unachtsamkeit, Gleichgültigkeit, Grobheit… Das, was das alles rettete, war die Verurteilung. Das hat wirklich etwas in mir geheilt. Wenn es nicht dazu gekommen wäre, weiß ich nicht, wie es mir heute ginge, dann hätte ich nicht nur die Tat erleben müssen und dieses schreckliche Jahr mit den Fragen und Ängsten, diese Inquisition vor Gericht, sondern hätte mich auch noch umsonst erniedrigt.

    Ich fordere:
    – SCHNELLERE Bearbeitung. Viel schneller. Vielleicht geht das ja auch durch eine Veränderung des Ablaufs, z.B. Aussage auf Video aufnehmen, damit man nicht Monate oder Jahre später erst „wirksam“ aussagt und die ganze Zeit mit dem Druck leben muss, glaubwürdig zu sein. Ganz ehrlich, ich möchte nie wieder so nahe an das Erlebnis ran und erstrecht nicht Monate später und vor lauter fremden Menschen. Das lange Verfahren zerrt an den Nerven und verhindert Heilung.
    – kundigere Polizist/innen (dass immer zumindest eine da ist, die weiß, worauf es ankommt – die sich mit den Paragraphen auskennt und keine bescheuerten Sprüche loslässt),
    – ein geeigneter Raum für die Vernehmung, wo nicht plötzlich ein Mann auftaucht und Witze macht,
    – ein Raum im Gericht, wo man warten kann (ich versteckte mich auf der Toilette, um gegnerischen Zeugen zu „entgehen“),
    – Informationen über das Verfahren (wenn der Fall an die Staatsanwaltschaft geht, wenn dort Entscheidungen getroffen werden, auch Informationen über Zeiträume (z.B. „in den nächsten zwei Monaten wird Ihr Fall nicht bearbeitet“ – dann weiß man zumindest, dass zwei Monate Ruhe ist).
    Und nicht zuletzt:
    – Einen Paragraphen, der nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen bestraft!!! Ich war so dermaßen entsetzt über die Rechtslage, das ist kaum in Worte zu fassen!!! Ich hatte mich vorher nie damit beschäftigt und habe grundsätzlich großes Vertrauen in das deutsche Recht, aber da wurden mir alle Illusionen genommen.
    Seit mir das passiert ist, habe ich viel mehr Verständnis, wie ggf. merkwürdig sich Menschen in so einer Situation verhalten. Angststarre. Verdrängen. Witze machen. Besaufen. Da herrscht einfach völliger psychischer Ausnahmezustand und dann soll man sich nachweisbar körperlich wehren? Am Besten mit schönen blauen Flecken, von denen man Fotos machen kann? Weil man sonst selber schuld ist? Weil jeder Mann davon ausgehen kann, sonstwas mit mir zu machen, solange ich ihn nicht k.o. schlage???
    Also bin ich so lange Freiwild, bis ich Karate kann, meinen Angreifer erfolgreich abwehre, dann optimale Spurensicherung betreibe und dann geduldig auf den Prozess warte?
    Dass Deutschland so mit Frauen umgeht, kann ich wirklich nicht fassen.
    Ich habe geschlafen, deshalb musste ich diese Nachweise nicht erbringen – zum „Glück“.
    Aber überhaupt so etwas zu fordern, die Opfer zusätzlich zu erniedrigen, ihnen die Schuld zu geben, das ist echt das allerletzte.
    Ich hoffe sehr, dass mir nie wieder etwas in der Richtung passiert, sexuelle Gewalt geht so viel tiefer als körperliche, das hätte ich vorher auch nicht gedacht. Aber einem Vergewaltigungsprozess würde ich mich nicht nochmal stellen, da würde ich eher Selbstjustiz üben. Und ich weiß auch wirklich nicht, was ich einer Freundin raten würde. Und alleine diese Gedanken und Überlegungen zu haben, erschreckt mich sehr.

    Es muss sich dringend etwas ändern.

  37. #ichhabeangezeigt.
    2 Fremdtäter im Park. Danach bin ich bewußtlos geworden und ins Krankenhaus eingeliefert. Anzeige 2 Tage später auf Anraten der Opferambulanz, zu der mich das Krankenhaus geschickt hatte. Die rechtsmedizinische Untersuchung erfolgte 2 Tage später. Täter wurden nicht gefasst. Einstellung.

    Ich bin somit eine dieser 132 Frauen:
    „In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.“
    http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3

    Die Ärzte habe ich persönlich als wohlwollend und gewissenhaft wahrgenommen. Nach diesem Artikel grüble ich allerdings, in welche Kategorie ich eingestuft wurde.

  38. Ich habe meinen damaligen Lebenspartner angezeigt. Wegen mehrfacher Vergewaltigung und sex. Nötigung über mehrere Jahre. Ich wollte für mich einen Schlussstrich setzen, Stop sagen und das erste Mal eine Grenze ziehen.
    Die Taten aus der Vergangenheit/Kindheit kamen auch zur Sprache, wollte ich aber nicht gleichzeitig anzeigen und würde ich nun auch keineswegs mehr machen. Nicht nach dieser Erfahrung.

    Hatte mehrere Vernehmungen(!!) bei der Kripo. Die Kommissarin war nett und freundlich. Auch sehr verständnisvoll. Trotzdem war es eine Tortur. Akte ging hin und her – Polizei, Staatsanwalt, Polizei, Staatsanwalt. Während sich der Ex – also der Täter – lediglich nur einmal(!) über Anwalt(!) äußern musste! Sonst hatte er keinerlei Beschäftigung damit. Keine Befragung bei Polizei, o.ä.
    Ich habe mich durch die ganzen Befragungen wahrscheinlich mehr als Täter gefühlt wie er.

    Schlussendlich wurde das Verfahren allerdings eingestellt. Aufgrund mangelnder Beweise. Keine gesicherten Spuren direkt nach den Taten. Und ich mich nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewehrt und dann „aufgegeben“ habe. Aus Angst vor noch mehr Gewalt durch ihn. Aber das zählte nicht.

    Ich hatte psychosoz. Prozessbegleitung und auch eine tolle (Opfer)Anwältin. Die haben mich gut durch diesen „Prozess“ (der knapp ein 3/4 Jahr ging) begleitet. Trotzdem würde ich es wahrscheinlich nie wieder in Erwägung ziehen nochmal eine Strafanzeige zu stellen.
    Gerade bei diesen Delikten wird noch immer für den Täter gesprochen, nicht für die Opfer.

  39. #ichhabeangezeigt

    Ich habe mehrere Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen gehabt. Einmal wurde ich überredet, eine Anzeige zu machen.

    Die Vernehmung war einigermaßen auszuhalten.
    Doch der Täter dachte sich eine Geschichte aus, dass ich alles nur erfunden hätte – aus Eifersucht auf seine Freundin. Ihm wurde geglaubt. Ich wurde danach nicht mehr dazu befragt! Stattdessen wurde ich als unglaubwürdig bezeichnet, ohne Rücksicht auf meine psychische Verfassung, dass ich dissoziiert bin, dass ich demzufolge nicht alles 100% wusste! Dies erfuhr ich erst Wochen später durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, es kam zu keinem Verfahren, alles wurde eingestellt.

    Dank dieser Erfahrung traue ich mich nicht mehr, den anderen Täter anzuzeigen. Da ich eben nur meine Erinnerung als Beweis habe. Und man mir sowieso nicht glauben wird.

    Ich leide unter PTBS, Suizidgedanken, DDNOS, Selbstverletzung. Bin arbeitsunfähig – und das mit Mitte 20.
    Suche seit 3 Jahren (!!) einen Therapeuten. Weil man meine Erkrankung nicht sieht, bekomme ich von Außenstehenden kaum Verständnis und mir wird gesagt, ich soll mich einfach zusammenreißen.

  40. #ichhabeangezeigt ?
    Nein, „für“ mich ist angezeigt worden, weil jemand, dem ich mich anvertraut hatte, dachte, es sei in meinem Sinne, und Anzeige erstattete, ohne mir davon etwas zu sagen oder mich vorher zu fragen. Ich war inzwischen erwachsen und hatte mich bewusst gegen eine Anzeige entschieden. Als der Brief der Polizei kam, habe ich mich entsetzlich erschreckt. Dieser Brief hat mich so sehr aus der Fassung gebracht, dass ich mich aus Angst vor den möglichen Racheakten von Täterseite beinahe zu suizidieren versucht hätte. Der Opferschutz, der mich vorher schon beraten hatte und wie ich zu dem Schluss gekommen war, dass eine Anzeige wenig aussichtsreich wäre und eine zu große Gefahr (organisierter Täterkreis) und psychische Belastung für mich darstellen würde, half mir zum Glück: Mit dieser Unterstützung konnte ich der Polizei erklären, dass ich nicht aussagen will und werde. Weil die Person, die „für“ mich angezeigt hatte, keine Namen und Details von mir erfahren hatte, konnte die Polizei nicht weiter ermitteln. Ich bin der damals zuständigen Beamtin bis heute sehr, sehr dankbar, dass sie Verständnis hatte und mich nicht bedrängt hat, nachdem ich ihr zwischen den Zeilen erklärt habe, warum ich nicht aussagen kann. Nach allem, was ich bis dahin über den Umgang der Polizei mit solchen Anzeigen gehört hatte, war ich positiv überrascht und erleichtert, dass mir so menschlich begegnet wurde.
    Ich will den Zeitpunkt selber bestimmen können. Vielleicht kommt er eines Tages, wenn ich gesund genug bin und keine so große Angst mehr vor den Täterinnen und Tätern haben muss. Vielleicht kommt er nie, weil die Strafverfolgung in Deutschland bis jetzt nicht so abläuft, dass ich Chancen habe, Strafverfolgung und -verfahren zu überstehen.
    Bis ich mich selber dazu entscheide, würde ich wieder die Aussage verweigern, wenn jemand glaubt, mir einen Gefallen damit zu tun, anzuzeigen. Noch habe ich Zeit.

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