Das LSG Baden-Württemberg sprach am 07.12.2017 einem Vergewaltigungsopfer wegen einer durch das Strafverfahren verstärkten Traumatisierung einen Anspruch auf Beschädigtenrente zu. Das Gericht stellt fest, dass es als Tatfolge einzuordnen ist, wenn ein „Deal“ zugunsten des Täters die Traumatisierung des Opfers verschlimmert.
Das LG Münster spricht in seiner Entscheidung vom 07.12.2017 einem Opfer sexuellen Missbrauchs 25.000 EUR Schmerzensgeld im Zivilverfahren zu und wertet die „Konfliktverteidigungsstrategie“ der Beklagten im Strafverfahren erheblich schmerzensgelderhöhend, da diese die Leiden des Opfers verstärkt und verlängert habe.
Quelle: Bundesweiter Koodinierungskreis gegen Menschenhandel