Aufarbeitungskommission Empfehlungspapier für kindgerechte Strafverfahren bei Kindesmissbrauch

Berlin, 3. September 2018. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat Empfehlungen für eine Verbesserung der kindgerechten und betroffenensensiblen Ausgestaltung von Ermittlungs- und Strafverfahren formuliert.

Damit orientiert sich die Kommission an dem, was Betroffene in den vertraulichen Anhörungen berichten: Von Verfahren, die nicht nur belastend, sondern auch re-traumatisierend waren. Von der bewussten Entscheidung, nicht anzuzeigen, da sie Angst hatten, man würde ihnen nicht glauben. Oder der Befürchtung, der Täter oder die Täterin könnten auf die Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen.

Mit den Empfehlungen zur Verbesserung der Situation Betroffener von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend in Ermittlungs-und Strafverfahren möchte die Kommission Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren erleichtern.

Konkrete Empfehlungen betreffen die Bildung von sogenannten Kompetenzzentren bei den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz, Aus- und Fortbildungen sowie eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure und die Beschleunigung der Verfahren. Außerdem wird eine Vernetzung der handelnden Akteure empfohlen. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe sollte Standards für die Glaubhaftigkeitsprüfung formulieren und regelmäßig überprüfen. Ermittlungs- und Justizbehörden sollten besser ausgestattet und die Rechtspraxis im Hinblick auf die verhängten Strafen sowie die Wirksamkeit opferschützender Gesetze evaluiert werden.

Das Empfehlungspapier finden Sie hier.

90 Tagessätze á 30 Euro

90 Tagessätze á 30 Euro, also 2700 Euro für die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. 5 Jahre Haft hätte ausgesprochen werden können bei sexualisierter Gewalt dokumentieren und evaluieren JETZT!!!
Amtsgericht Hannover

Quelle: www.neuepresse.de 11.03.2018 /

Bewährungsstrafe: 14 Jährige gefesselt, missbraucht, gefilmt

Justizversagen: Schweriner Landgericht – Wie wird Recht gesprochen und ausgelegt? Mal wieder zu Gunsten des Täters:

Ein 53-Jähriger sexueller Gewalttäter aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte gestanden, sich zwischen März 2013 und Januar 2015 in acht Fällen das anfangs 14 Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Unter anderem habe er sie für sexuelle Handlungen gefesselt, geknebelt und ihr die Augen verbunden.

Ohne dieses Geständnis wäre der Mann möglicherweise freigesprochen worden, sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb seien die Aussagen beim Strafmaß mildernd berücksichtigt, zumal auch das missbrauchte Mädchen somit nicht mehr vor Gericht erscheinen musste. Laut Gericht geschahen die sexuellen Übergriffe zwar gegen den Willen des Mädchens, aber ohne Gewaltanwendung. Da es keine weiteren Aussagen des Mädchens dazu gab, könne das Gericht zugunsten des Angeklagten nicht ausschließen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Sexualpraktik handelte.

Den Ermittlungen zufolge soll der Mann intime Fotos von dem Mädchen gemacht und auf seinem Computer gespeichert haben. Die pornografischen Aufnahmen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem die Stieftochter vor knapp drei Jahren Freundinnen erzählte, dass ihr Stiefvater sie missbraucht habe. Die Freundinnen informierten dann die Polizei.

09.04.2018 / Quelle: ww.ndr.de

Justizversagen: Vergewaltiger wegen Personalmangel frei

Die Hamburger Justiz musste einen verurteilten Vergewaltiger und Geiselnehmer aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sie sein Verfahren nicht schnell genug abwickeln konnte. Der Täter war am 28. Oktober 2017 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Es wurde folglich noch nicht rechtskräftig. Der Mann blieb in Untersuchungshaft, in der er seit Januar 2017 saß.

Wegen starker Überlastung und Personalmangel schaffte es die zuständige Kammer nicht, die Urteilsbegründung und das Verhandlungsprotokoll in einer angemessenen Frist schriftlich vorzulegen. Damit war die Fortdauer der U-Haft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr verhältnismäßig.

30.03.2018 / Quelle: www.welt.de

25.000 € Schmerzensgeld für zusätzliche Traumatisierung durch Strafverfahren

Das LSG Baden-Württemberg sprach am 07.12.2017 einem Vergewaltigungsopfer wegen einer durch das Strafverfahren verstärkten Traumatisierung einen Anspruch auf Beschädigtenrente zu. Das Gericht stellt fest, dass es als Tatfolge einzuordnen ist, wenn ein „Deal“ zugunsten des Täters die Traumatisierung des Opfers verschlimmert.

Das LG Münster spricht in seiner Entscheidung vom 07.12.2017 einem Opfer sexuellen Missbrauchs 25.000 EUR Schmerzensgeld im Zivilverfahren zu und wertet die „Konfliktverteidigungsstrategie“ der Beklagten im Strafverfahren erheblich schmerzensgelderhöhend, da diese die Leiden des Opfers verstärkt und verlängert habe.

Quelle: Bundesweiter Koodinierungskreis gegen Menschenhandel

Justizversagen in Deutschland

Bundesweit fehlen Richter und Staatsanwälte
Quelle:
Frontal 21 vom 13. März 2018

Verschleppte Prozesse

Insbesondere für Opfer von sexueller Gewalt sind diese schwebenden Verfahren eine enorme psychische Belastung. So wartet zum Beispiel eine junge Frau, die als Kind sexuell missbraucht wurde, seit mehr als sieben Jahren darauf, dass ihr Peiniger vom Amtsgericht Cottbus verurteilt wird. Der Prozess wird seit Jahren verschleppt.

Der „normale“ Alltag

Nur 4 Jahre Haft für schweren #Missbrauch und #Vergewaltigung zweier 12 und 14-jähriger Mädchen für einen 58-jährigen Reitlehrer.
Quelle: ndr.de

31 Jahre Haft für #Missbrauch in 50 Fällen an zwölf Jungen zwischen 1979 und 1991 im britischen Fußball – und die Mitwisser*innen? Aufarbeitung muß folgen
Quelle: Spiegel online

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet – mindestens sechs Mädchen sind betroffen – die jungen Tatverdächtigen im Alter zwischen 18 bis 23 Jahren schweigen zu Vorwürfen.
Quelle: rp-online.de

Bewährungsstrafe für Arzt nach Missbrauch von Patientinnen
Quelle: t-online.de

Erzieher Dennis L. (39) missbrauchte jahrelang einen Jungen in einem Weddinger Kiez-Club. Weil er aber gestand, kommt er mit zwei Jahren Bewährung davon.
Quelle: bz-berlin.de

OEG-Verfahren am Sozialgericht Konstanz: Zeugung eines Kindes durch sexuelle Gewalt muss glaubhaft gemacht werden können. Dieses Urteil des Sozialgerichts Konstanz ist zwar von 2016, zeigt aber wie opferverhöhnend die Rechtsprechung ist.
Quelle: kostenlose-urteile.de