Erster Zwischenbericht der Aufarbeitungskommission

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht ersten Zwischenbericht

Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Insgesamt 658 Frauen* und 138 Männer*, 52 ohne Angabe.

Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

In über der Hälfte der schriftlichen Berichte aus dem familiären Kontext werden der Vater oder Personen, welche die Vaterrolle übernommen haben, als Täter benannt. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Download und weitere Informationen zum Zwischenbericht und der Arbeit der Kommission finden Sie unter: https://www.aufarbeitungskommission.de/pm-14-06-2017-erster-zwischenbericht/

Vorerst keine Anmeldungen mehr möglich
Die Kommission kann mangels Kapazitäten und finanzieller Ausstattung aktuell keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Alle Personen, die Interesse an einer vertraulichen Anhörung haben, können sich für einen Termin im Jahr 2019 vormerken lassen.

UBSKM: „Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt eine deutliche finanzielle und längerfristige Ausstattung bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.“

Gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung ist aus meiner Sicht keine Sache von 3-4 Jahren, sondern von Jahrzehnten. Viele Betroffene und Bezugspersonen kennen noch gar nicht die Aufarbeitungskommission. Auch der rechtliche Umgang in Ermittlungs- und Strafverfahren oder in OEG-Verfahren sollte umfassend evaluiert und Bestandteil von Forschung und Aufarbeitung sein. Renate Bühn

Bewährungsstrafe für 108-fachen Kindesmissbrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 108 Fällen hat das Hamburger Landgericht am Donnerstag einen Jugendbetreuer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer entsprach damit der Forderung des Staatsanwalts und der beiden Nebenkläger.

Die Strafkammer wertete vor allem das Geständnis des Diplom-Ökonomen als strafmildernd. Durch seine frühe Aussage schon im Ermittlungsverfahren habe er den Opfern eine Befragung vor Gericht erspart. Außerdem habe er seine Taten bereut und den jungen Männern jeweils 5000 Euro an Schmerzensgeld gezahlt. Helge B. (43) hatte die Vorwürfe umfassend eingeräumt und die Opfer um Entschuldigung gebeten.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Täter bei dem Missbrauch keine Gewalt angewendet habe. „Er hat keinen Widerstand gebrochen.“ Zudem lägen die Vorfälle im Schnitt zehn Jahre zurück.

Nach übereinstimmenden Angaben hatte der Angeklagte einen Elfjährigen, den er auf einem Flohmarkt kennengelernt hatte, zu sich nach Hause zum Computerspielen eingeladen und ihn dabei sexuell missbraucht. Innerhalb von rund drei Jahren wiederholte er das 54-mal, einmal davon auch während eines gemeinsamen Urlaubs.

Einen zweiten Jungen missbrauchte der Angeklagte ebenfalls 54-mal in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren. Zu dem damals Zehnjährigen hatte er als ehrenamtlicher Betreuer einer kirchlichen Jugendgruppe Kontakt gesucht.

Eines der Opfer, ein heute 19-Jähriger, hatte vor dem Urteil ausgesagt, dass es ihm sehr schwer falle, mit den schlimmen Erlebnissen umzugehen.

Quelle: Hamburger Abendblatt