Bewährungsstrafe: 14 Jährige gefesselt, missbraucht, gefilmt

Justizversagen: Schweriner Landgericht – Wie wird Recht gesprochen und ausgelegt? Mal wieder zu Gunsten des Täters:

Ein 53-Jähriger sexueller Gewalttäter aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte gestanden, sich zwischen März 2013 und Januar 2015 in acht Fällen das anfangs 14 Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Unter anderem habe er sie für sexuelle Handlungen gefesselt, geknebelt und ihr die Augen verbunden.

Ohne dieses Geständnis wäre der Mann möglicherweise freigesprochen worden, sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb seien die Aussagen beim Strafmaß mildernd berücksichtigt, zumal auch das missbrauchte Mädchen somit nicht mehr vor Gericht erscheinen musste. Laut Gericht geschahen die sexuellen Übergriffe zwar gegen den Willen des Mädchens, aber ohne Gewaltanwendung. Da es keine weiteren Aussagen des Mädchens dazu gab, könne das Gericht zugunsten des Angeklagten nicht ausschließen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Sexualpraktik handelte.

Den Ermittlungen zufolge soll der Mann intime Fotos von dem Mädchen gemacht und auf seinem Computer gespeichert haben. Die pornografischen Aufnahmen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem die Stieftochter vor knapp drei Jahren Freundinnen erzählte, dass ihr Stiefvater sie missbraucht habe. Die Freundinnen informierten dann die Polizei.

09.04.2018 / Quelle: ww.ndr.de

Justizversagen: Vergewaltiger wegen Personalmangel frei

Die Hamburger Justiz musste einen verurteilten Vergewaltiger und Geiselnehmer aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sie sein Verfahren nicht schnell genug abwickeln konnte. Der Täter war am 28. Oktober 2017 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Es wurde folglich noch nicht rechtskräftig. Der Mann blieb in Untersuchungshaft, in der er seit Januar 2017 saß.

Wegen starker Überlastung und Personalmangel schaffte es die zuständige Kammer nicht, die Urteilsbegründung und das Verhandlungsprotokoll in einer angemessenen Frist schriftlich vorzulegen. Damit war die Fortdauer der U-Haft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr verhältnismäßig.

30.03.2018 / Quelle: www.welt.de

25.000 € Schmerzensgeld für zusätzliche Traumatisierung durch Strafverfahren

Das LSG Baden-Württemberg sprach am 07.12.2017 einem Vergewaltigungsopfer wegen einer durch das Strafverfahren verstärkten Traumatisierung einen Anspruch auf Beschädigtenrente zu. Das Gericht stellt fest, dass es als Tatfolge einzuordnen ist, wenn ein „Deal“ zugunsten des Täters die Traumatisierung des Opfers verschlimmert.

Das LG Münster spricht in seiner Entscheidung vom 07.12.2017 einem Opfer sexuellen Missbrauchs 25.000 EUR Schmerzensgeld im Zivilverfahren zu und wertet die „Konfliktverteidigungsstrategie“ der Beklagten im Strafverfahren erheblich schmerzensgelderhöhend, da diese die Leiden des Opfers verstärkt und verlängert habe.

Quelle: Bundesweiter Koodinierungskreis gegen Menschenhandel