Justizversagen: Schweriner Landgericht – Wie wird Recht gesprochen und ausgelegt? Mal wieder zu Gunsten des Täters:
Ein 53-Jähriger sexueller Gewalttäter aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte gestanden, sich zwischen März 2013 und Januar 2015 in acht Fällen das anfangs 14 Jahre alte Mädchen sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Unter anderem habe er sie für sexuelle Handlungen gefesselt, geknebelt und ihr die Augen verbunden.
Ohne dieses Geständnis wäre der Mann möglicherweise freigesprochen worden, sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb seien die Aussagen beim Strafmaß mildernd berücksichtigt, zumal auch das missbrauchte Mädchen somit nicht mehr vor Gericht erscheinen musste. Laut Gericht geschahen die sexuellen Übergriffe zwar gegen den Willen des Mädchens, aber ohne Gewaltanwendung. Da es keine weiteren Aussagen des Mädchens dazu gab, könne das Gericht zugunsten des Angeklagten nicht ausschließen, dass es sich dabei um eine einvernehmliche Sexualpraktik handelte.
Den Ermittlungen zufolge soll der Mann intime Fotos von dem Mädchen gemacht und auf seinem Computer gespeichert haben. Die pornografischen Aufnahmen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem die Stieftochter vor knapp drei Jahren Freundinnen erzählte, dass ihr Stiefvater sie missbraucht habe. Die Freundinnen informierten dann die Polizei.