Sohn kann nach strafrechtlicher Verurteilung des Vaters wegen sexuellen Missbrauchs Schmerzensgeld beanspruchen
Vater kann in diesem Zusammenhang Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung weitgehend versagt werden. Ein vom Vater schwer sexuell missbrauchter Junge kann ein erhebliches Schmerzensgeld beanspruchen und seinen zivilrechtlichen Anspruch mithilfe der vom Strafrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen zum Tatgeschehen begründen. Nach der Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Hamm kann dies rechtfertigen, dem zivilrechtlich beklagten Vater Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen die Schmerzensgeldforderung des missbrauchten Kindes weitgehend zu versagen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 21 Jahre alte, im Ruhrgebiet lebende Kläger verlangt von seinem beklagten, heute 54 Jahre alten, inhaftierten Vater aus Bochum ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro. Dieses begründet er mit Taten schweren sexuellen Missbrauchs aus den Jahren 1999 bis 2005, die Gegenstand eines vor dem Landgericht Bochum gegen den Beklagten geführten Strafverfahrens waren.
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07.02.11
Ein Gerichtsurteil gibt Opfern von sexuellem Missbrauch neue Hoffnung auf Schadenersatz.
Scheiterten Klagen gegen die Täter bislang meist daran, dass die weit zurückliegenden Taten zivilrechtlich verjährt waren, so urteilte nun das Landgericht Osnabrück, dass die Verjährungsfrist von drei Jahren erst beginnt, wenn das Opfer die Verdrängung der Taten überwindet und sich daran erinnert. Damit könnten traumatisierte Opfer die Chance erhalten, für Missbrauch in ihrer Kindheit finanziell entschädigt zu werden.
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