Erster Zwischenbericht der Aufarbeitungskommission

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht ersten Zwischenbericht

Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Insgesamt 658 Frauen* und 138 Männer*, 52 ohne Angabe.

Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

In über der Hälfte der schriftlichen Berichte aus dem familiären Kontext werden der Vater oder Personen, welche die Vaterrolle übernommen haben, als Täter benannt. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Download und weitere Informationen zum Zwischenbericht und der Arbeit der Kommission finden Sie unter: https://www.aufarbeitungskommission.de/pm-14-06-2017-erster-zwischenbericht/

Vorerst keine Anmeldungen mehr möglich
Die Kommission kann mangels Kapazitäten und finanzieller Ausstattung aktuell keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Alle Personen, die Interesse an einer vertraulichen Anhörung haben, können sich für einen Termin im Jahr 2019 vormerken lassen.

UBSKM: „Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt eine deutliche finanzielle und längerfristige Ausstattung bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.“

Gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung ist aus meiner Sicht keine Sache von 3-4 Jahren, sondern von Jahrzehnten. Viele Betroffene und Bezugspersonen kennen noch gar nicht die Aufarbeitungskommission. Auch der rechtliche Umgang in Ermittlungs- und Strafverfahren oder in OEG-Verfahren sollte umfassend evaluiert und Bestandteil von Forschung und Aufarbeitung sein. Renate Bühn

BKSF gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Mit der am 5. Mai 2017 in Berlin feierlich eröffneten „Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF)“ tritt eine weitere Stimme auf die (bundes-)politische Bühne, die sich für die Belange Betroffener engagiert.

Die BKSF ist die politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatungsstellen, die gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Diese unterstützen Betroffene im ganzen Land, mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz.

Ihren Anliegen bundesweit Gehör zu verschaffen und für ein bedarfsgerechtes Versorgungsnetz einzutreten ist unser Ziel.

Link zur Website  http://www.bundeskoordinierung.de/

 

Stiftung Anerkennung und Hilfe für frühere Heimkinder

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

Die Stiftung wurde am 1. Januar 2017 gegründet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 31. Dezember 2021. Die Anmeldefrist endet nach drei Jahren am 31. Dezember 2019.

Die Anlaufstelle in Baden-Würtemberg nahm am 3. April 2017 ihre Arbeit auf. Weitere Anlauf- und Beratungsstellen siehe Übersichtskarte auf der Website.

Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe

Stifung Annerkennung und Hilfe