Ab dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf kostenlose professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung.
Hier finden Sie eine Linkliste zu den einzelnen Bundesländern mit Adressen psychosozialer Prozessbegleitungen vor Ort
Was bedeutet psychosoziale Prozessbegleitung? Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, haben einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Allerdings muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet.
Auch erwachsene Opfer können bei Gewalt- oder Sexualverbrechen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben. Hier entscheidet das Gericht auf Antrag nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens.