Justizversagen: Vergewaltiger wegen Personalmangel frei

Die Hamburger Justiz musste einen verurteilten Vergewaltiger und Geiselnehmer aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sie sein Verfahren nicht schnell genug abwickeln konnte. Der Täter war am 28. Oktober 2017 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Es wurde folglich noch nicht rechtskräftig. Der Mann blieb in Untersuchungshaft, in der er seit Januar 2017 saß.

Wegen starker Überlastung und Personalmangel schaffte es die zuständige Kammer nicht, die Urteilsbegründung und das Verhandlungsprotokoll in einer angemessenen Frist schriftlich vorzulegen. Damit war die Fortdauer der U-Haft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr verhältnismäßig.

30.03.2018 / Quelle: www.welt.de

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