Erster Zwischenbericht der Aufarbeitungskommission

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht ersten Zwischenbericht

Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Insgesamt 658 Frauen* und 138 Männer*, 52 ohne Angabe.

Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

In über der Hälfte der schriftlichen Berichte aus dem familiären Kontext werden der Vater oder Personen, welche die Vaterrolle übernommen haben, als Täter benannt. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Download und weitere Informationen zum Zwischenbericht und der Arbeit der Kommission finden Sie unter: https://www.aufarbeitungskommission.de/pm-14-06-2017-erster-zwischenbericht/

Vorerst keine Anmeldungen mehr möglich
Die Kommission kann mangels Kapazitäten und finanzieller Ausstattung aktuell keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Alle Personen, die Interesse an einer vertraulichen Anhörung haben, können sich für einen Termin im Jahr 2019 vormerken lassen.

UBSKM: „Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt eine deutliche finanzielle und längerfristige Ausstattung bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.“

Gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung ist aus meiner Sicht keine Sache von 3-4 Jahren, sondern von Jahrzehnten. Viele Betroffene und Bezugspersonen kennen noch gar nicht die Aufarbeitungskommission. Auch der rechtliche Umgang in Ermittlungs- und Strafverfahren oder in OEG-Verfahren sollte umfassend evaluiert und Bestandteil von Forschung und Aufarbeitung sein. Renate Bühn

BKSF gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Mit der am 5. Mai 2017 in Berlin feierlich eröffneten „Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF)“ tritt eine weitere Stimme auf die (bundes-)politische Bühne, die sich für die Belange Betroffener engagiert.

Die BKSF ist die politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatungsstellen, die gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Diese unterstützen Betroffene im ganzen Land, mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz.

Ihren Anliegen bundesweit Gehör zu verschaffen und für ein bedarfsgerechtes Versorgungsnetz einzutreten ist unser Ziel.

Link zur Website  http://www.bundeskoordinierung.de/

 

Sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist eines der sichersten Verbrechen

Dieser Blog soll Betroffenen von sexualisierter Gewalt als Kind, Jugendliche_r oder als Erwachsene_r ein Forum bieten ihre Erfahrungen nach einer Anzeige und mit dem Strafverfahren öffentlich zu machen.

Das gesamte Strafrecht zum 13. Abschnitt des StGB  bzgl. sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist reformbedürftig.

Die gesamte Rechtslage, die Verfahrensführung, die Ursachen und Begründungen der Einstellungen und ebenfalls die Begründungen der oft am unteren Ende des Strafrahmens gefällten Urteile bei allen sexualisierten Übergriffen sollten evaluiert werden. Eine repräsentative bundesweite Studie über den Umgang mit Sexualstraffällen bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten ist notwendig. Ebenfalls sollte geprüft werden, warum in manchen Bundesländern Betroffene von sexualisierter Gewalt über ihre Opferrechte, z.B. über ihr Recht der Nebenklagevertretung, besser informiert und damit besser unterstützt sind als in anderen.

Sie haben als Betroffene_r Erfahrungen mit einem Strafverfahren?

Welche Erfahrungen mit der Polizei, Gutachter_innen, dem Verfahren, der Gerichtsverhandlung und der Rechtsprechung haben Sie gemacht? Waren sie über Ihre Rechte informiert worden? Hatten sie Unterstützung durch eine Nebenklagevertretung oder psychosozialen Prozessbegleitung?

Wir wollen Betroffenen von sexualisierter Gewalt ein Forum bieten ihre Erfahrungen und die Lücken unseres Rechtssystems sichtbar zu machen.

Wir, Renate Bühn und Dorina Kolbe, wollen als Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Mitglieder des Betroffenenrates beim UBSKM die desolate Situation in der Rechtsprechung und Verfahrensführung bei sexualisierter Gewalt sichtbar machen. Unser Ziel ist es, die Erfahrungen Betroffener mit der Rechtslage zu dokumentieren, öffentliche Aufmerksamkeit und politischen Handlungsdruck zu erzielen.

Wir wollen die Rückmeldungen auswerten und gemeinsam mit dem Betroffenenrat Forderungen erarbeiten, die nachhaltig den Schutz und die Unterstützung für Betroffene in den Mittelpunkt stellen.

Sie können jetzt hier unter #ichhabeangezeigt Ihre Erfahrungen nach einer Anzeige von sexualisierter Gewalt öffentlich machen – gerne auch anonym.

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich gerne auch über das Kontaktformular an uns.