Seit Wochen wird über den Fall aus Freiburg, die jahrelange sexuelle Gewalt und Folter an einem Jungen, die Mittäter_innen und Täter_innen, das Versagen der Behörden diskutiert. Zu recht. Denn es muß sich grundlegend etwas ändern. Sexualisierte Gewalt ist eines der sichersten Verbrechen und wird auch strafrechtlich häufig als Bagatelldelikt behandelt. Gerade auch der Konsum von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in den meisten Fällen nur mit Geld- und Bewährungsstrafen geahndet.
Ebenso ein aktueller Fall aus Gangelt und vor dem Aachener Landgericht:
Ein 39jähriger Vater, Patrick B., der bereits wegen sexualisierter Gewalt an seiner 2jährigen Nichte zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, bekommt nach seiner frühzeitigen Entlassung einen Sohn und missbraucht diesen – bietet ihn über das Internet an.
Quelle Aaachener Nachrichten: „Die Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Deborah Hartmann bestätigte schlimmste Befürchtungen. Demnach soll Patrick B. seinen zur Tatzeit erst zweijährigen Sohn im Haus in Gangelt meist früh abends vor dem Zubettgehen mal auf dem Wickeltisch, aber auch im Wohnzimmer der Familie auf brutalste Art und Weise vergewaltigt haben – immer auf Anweisung seines dänischen Chatpartners. Im vergangenen Sommer soll der Mann aus Dänemark sogar nach Gangelt gereist sein, wo die beiden Männer das Kleinkind laut Anklagte dann gemeinsam vergewaltigten.“
Für mich stellt sich die Frage, warum wurde Patrick B. frühzeitig und auf Bewährung entlassen wurde, nachdem er zwischen 2007 und 2009 seine Nichte sexuell missbraucht haben soll, das Mädchen war damals ebenfalls erst höchstens zwei Jahre alt, und zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Gemeinsam mit dem Betroffenenrat fordere ich nun schon seit Jahren eine grundlegende Evaluation aller Strafverfahren bei sexualisierter Gewalt. Wie wird Recht gesprochen und ausgelegt? Warum kann einem Vater z.B. – wie in Bremen 2014 geschehen, der über 6 Jahre seinen Sohn sexuell missbraucht und vergewaltigt hat eine zweijährige Bewährungsstrafe als Deal angeboten, wenn er gesteht?
Renate Bühn