Bewährungsstrafe für 108-fachen Kindesmissbrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 108 Fällen hat das Hamburger Landgericht am Donnerstag einen Jugendbetreuer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer entsprach damit der Forderung des Staatsanwalts und der beiden Nebenkläger.

Die Strafkammer wertete vor allem das Geständnis des Diplom-Ökonomen als strafmildernd. Durch seine frühe Aussage schon im Ermittlungsverfahren habe er den Opfern eine Befragung vor Gericht erspart. Außerdem habe er seine Taten bereut und den jungen Männern jeweils 5000 Euro an Schmerzensgeld gezahlt. Helge B. (43) hatte die Vorwürfe umfassend eingeräumt und die Opfer um Entschuldigung gebeten.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Täter bei dem Missbrauch keine Gewalt angewendet habe. „Er hat keinen Widerstand gebrochen.“ Zudem lägen die Vorfälle im Schnitt zehn Jahre zurück.

Nach übereinstimmenden Angaben hatte der Angeklagte einen Elfjährigen, den er auf einem Flohmarkt kennengelernt hatte, zu sich nach Hause zum Computerspielen eingeladen und ihn dabei sexuell missbraucht. Innerhalb von rund drei Jahren wiederholte er das 54-mal, einmal davon auch während eines gemeinsamen Urlaubs.

Einen zweiten Jungen missbrauchte der Angeklagte ebenfalls 54-mal in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren. Zu dem damals Zehnjährigen hatte er als ehrenamtlicher Betreuer einer kirchlichen Jugendgruppe Kontakt gesucht.

Eines der Opfer, ein heute 19-Jähriger, hatte vor dem Urteil ausgesagt, dass es ihm sehr schwer falle, mit den schlimmen Erlebnissen umzugehen.

Quelle: Hamburger Abendblatt

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