Seit dem 01. Mai 2013 können Betroffene sexualisierter Gewalt Anträge auf Sachleistungen an das Ergänzende Hilfesystem stellen. Vier Jahre nach der Gründung des Ergänzenden Hilfesystems zieht der Betroffenenbeirat des Fonds Sexueller Missbrauch ein Resümee. In seinem Schreiben vom 13. Juni 2017 bewertet der Betroffenenbeirat das Ergänzende Hilfesystem positiv, insbesondere die Niedrigschwelligkeit des Hilfesystems, die passgenauen Hilfeleistungen und die fachübergreifende Zusammenarbeit werden gelobt. Lesen Sie hier die Stellungnahme des Betroffenenbeirates.