Bewährungsstrafe für 108-fachen Kindesmissbrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 108 Fällen hat das Hamburger Landgericht am Donnerstag einen Jugendbetreuer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer entsprach damit der Forderung des Staatsanwalts und der beiden Nebenkläger.

Die Strafkammer wertete vor allem das Geständnis des Diplom-Ökonomen als strafmildernd. Durch seine frühe Aussage schon im Ermittlungsverfahren habe er den Opfern eine Befragung vor Gericht erspart. Außerdem habe er seine Taten bereut und den jungen Männern jeweils 5000 Euro an Schmerzensgeld gezahlt. Helge B. (43) hatte die Vorwürfe umfassend eingeräumt und die Opfer um Entschuldigung gebeten.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Täter bei dem Missbrauch keine Gewalt angewendet habe. „Er hat keinen Widerstand gebrochen.“ Zudem lägen die Vorfälle im Schnitt zehn Jahre zurück.

Nach übereinstimmenden Angaben hatte der Angeklagte einen Elfjährigen, den er auf einem Flohmarkt kennengelernt hatte, zu sich nach Hause zum Computerspielen eingeladen und ihn dabei sexuell missbraucht. Innerhalb von rund drei Jahren wiederholte er das 54-mal, einmal davon auch während eines gemeinsamen Urlaubs.

Einen zweiten Jungen missbrauchte der Angeklagte ebenfalls 54-mal in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren. Zu dem damals Zehnjährigen hatte er als ehrenamtlicher Betreuer einer kirchlichen Jugendgruppe Kontakt gesucht.

Eines der Opfer, ein heute 19-Jähriger, hatte vor dem Urteil ausgesagt, dass es ihm sehr schwer falle, mit den schlimmen Erlebnissen umzugehen.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Psychosoziale Prozessbegleitung

Ab dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf kostenlose professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung.

Hier finden Sie eine Linkliste zu den einzelnen Bundesländern mit Adressen psychosozialer Prozessbegleitungen vor Ort

Was bedeutet psychosoziale Prozessbegleitung? Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, haben einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Allerdings muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet.

Auch erwachsene Opfer können bei Gewalt- oder Sexualverbrechen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben. Hier entscheidet das Gericht auf Antrag nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens.

Quelle: http://www.bmjv.de

medica mondiale fordert feministische Außen- und Asylpolitik

Zur Pressemitteilung vom 06.03.2017: medica mondiale

In den Jahren 2011 bis 2016 wurden 13.920 Frauen und Mädchen in syrischen Gefängnissen gefoltert und vergewaltigt, so das Syrian Network for Human Rights. In Afghanistan berichtet die Unabhängige Menschenrechtskommission von 2.579 dokumentierten Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt in den ersten acht Monaten des Jahres 2015. Viele Frauen, die sich auf die Flucht begeben, befinden sich in den sogenannten Fluchtherkunftsländern in einem Krieg gegen sie als Frauen und fliehen auch wegen erlebter oder drohender sexualisierter Gewalt.

 

BKSF gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Mit der am 5. Mai 2017 in Berlin feierlich eröffneten „Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF)“ tritt eine weitere Stimme auf die (bundes-)politische Bühne, die sich für die Belange Betroffener engagiert.

Die BKSF ist die politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatungsstellen, die gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Diese unterstützen Betroffene im ganzen Land, mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz.

Ihren Anliegen bundesweit Gehör zu verschaffen und für ein bedarfsgerechtes Versorgungsnetz einzutreten ist unser Ziel.

Link zur Website  http://www.bundeskoordinierung.de/

 

Stiftung Anerkennung und Hilfe für frühere Heimkinder

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

Die Stiftung wurde am 1. Januar 2017 gegründet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 31. Dezember 2021. Die Anmeldefrist endet nach drei Jahren am 31. Dezember 2019.

Die Anlaufstelle in Baden-Würtemberg nahm am 3. April 2017 ihre Arbeit auf. Weitere Anlauf- und Beratungsstellen siehe Übersichtskarte auf der Website.

Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe

Stifung Annerkennung und Hilfe

Missbrauchsopfer warten jahrelang auf Gerichtsverfahren

Die Bremerhavener Anwältin Margret Hoffmann spricht von einem Skandal: Seit mehreren Jahren warten drei ihrer Mandanten vergeblich auf einen Prozess. Die Kinder sind Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Doch die Fälle liegen seit Jahren bei der Staatsanwaltschaft oder dem Landgericht in Bremen. Jetzt soll einer der mutmaßlichen Täter sogar erneut ein Mädchen missbraucht haben.

Quelle: Radio Bremen