Reformkommission Sexualstrafrecht übergibt Abschlussbericht

Die 1399 Seiten des Berichtes finden Sie hier. Zu gegebener Zeit, wenn wir diesen gelesen und diskutiert haben, folgt eine Stellungnahme von uns.

Am 19. Juli 2017 hat die Reformkommission zum Sexualstrafrecht ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas übergeben.


Hintergrund:
In der Reformkommission haben sich seit Februar 2015 zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige (u.a. die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Psychologen und Psychiater) angehört. Der Abschlussbericht enthält 61 Empfehlungen. Quelle: https://www.bmjv.de

Der Betroffenenrat hat im November 2016 einen Forderungskatalog zum Reformbedarf an die Kommission eingereicht. Das angebotene Gespräch mit Betroffenen wurde leider nicht gesucht.

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