Acht Monate auf Bewährung, dazu 160 Arbeitsstunden, gab es 2016 wegen Besitz und Verbreitung von Abbildungen und Videos von sexualisierter Gewalt an Kindern. Dennoch sammelte der 45-jährige Angeklage offenbar munter weiter, statt die Arbeitsstunden abzuleisten oder mal mit seinem Bewährungshelfer zu sprechen. Im April 2017 bekam er wieder begründeten Besuch von der Polizei. Diesen Fall – es geht um 8547 Dateien mit „Kinderpornos“ auf Computer und Smartphone – dabei lief noch die Bewährung vom letzten Mal. Erst jetzt sah der Strafrichter am Amtsgericht Gifhorn Anlaß für eine Haftstrafe.
Der nächste Fall ist möglicherweise nur noch eine Frage der Zeit. Ein Kriminalbeamter berichtete dem Strafrichter, dass es erneut Hinweise auf den Angeklagten gegeben habe, weshalb kürzlich ein weiterer Rechner kassiert wurde. Man sei noch nicht dazu gekommen, ihn zu durchsuchen.
Der Angeklagte hat inzwischen 20 Einträge im Strafregister, nicht nur wegen „Kinderpornografie“, sondern auch wegen Volksverhetzung. „Sie machen es sich einfach im Leben“, sagte der Strafrichter. „Sie machen keine Arbeitsstunden, Sie machen einfach weiter. Die Bewährung ist alles andere als positiv verlaufen.“
Deshalb gibt es jetzt keine mehr. Der Strafrichter verurteilte den Gifhorner zu einem Jahr und einem Monat. Der aktuelle Fall hat dabei einen Anteil von sechs Monaten, in die Gesamtstrafe ist auch das 2016-er Urteil mit eingeflossen. Damit schloss sich der Richter dem Antrag der Staatsanwältin an.
Der Antrag des Verteidigers auf eine nochmalige Bewährung – „es ist dringend erforderlich, dass er eine Therapie macht“ – war damit erfolglos. Nun muss der Mann ins Gefängnis.
Quelle: Dirk Reitmeister/ Wolfsburger Allgemeine 16.01.2018