von sexualisierter Gewaltdarstellungen mit Kindern für einen Polizisten.
Quelle: rp-online.de / 18.01.2018
Leider der übliche Umgang bei Konsum und Besitz von sogenannter „Kinderpornografie“. Nur in wenigen Fällen wird ein Täter nach §184b-d StGB zu einer Haftstrafe verurteil. Der Konsum und der Besitz von Abbildungen und Videos von sexualisierter Gewaltdarstellungen mit Kindern und Jugendlichen ist der Nährboden für das Ausmaß und die Brutalität der Gewalt weltweit und wird strafrechtlich im Strafmaß als Bagatelldelikt behandelt:
70 Tagessätze x 70 € = 4.900 € : 623 Abbildungen+Videos = 8 € Geldstrafe pro Bild oder Video von sexuellen Gewaltdarstellungen und Übergriffen an Kindern und Jugendlichen