Bei dem Fall in Staufen im Breisgau, hat ein Gericht offenkundig die kriminelle Energie der Mutter und ihres Lebensgefährten unterschätzt. Müssen Juristen besser geschult werden? Brauchen die Jugendämter mehr Personal? Und reichen die Gesetze aus, um Kinder vor Missbrauch zu schützen?
SWR – Es diskutieren: Prof. Dr. Sabine Andresen – Erziehungswissenschaftlerin, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Frankfurt, Dr. Alexander Stevens – Fachanwalt für Sexualstrafrecht, München, Prof. Dr. Helge Thiemann – Dipl.-Psych., Fachpsychologe für Rechtspsychologie, Bochum
Verfahrensfehler des OLG Karlsruhe?
Der Frankfurter Familienrechtsexperte Ludwig Salgo hat im SWR Aktuell-Interview dem Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) im Staufener Missbrauchsfall gravierende Verfahrensfehler vorgeworfen. Quelle: swr.de / 20.01.2018
Bereits im März 2016 erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon, dass der Haupttäter unter dem Namen „Geiler Daddy“ im Darknet Videos konsumiert, die sexuelle Handlungen unter Kindern und sexualisierte Gewalt durch Erwachsene zeigen. Es dauert jedoch ein Jahr bis die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift erstellt. Erst dann erfolgt eine Anzeige wegen Verstoß der Führungsaufsicht. Polizei und Jugendamt handeln, das Familiengericht jedoch hebt die Fremdunterbringung des Jungen wieder auf. zum Bericht: www.spiegel.tv
Dringender Handlungsbedarf: Bessere Ausstattung der Polizei und Staatsanwaltschaften, max. 6 Monate bis zur Anklageschrifterstellung, Qualifizierung aller an Verfahren beteiligter Berufsstände: Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter*innen