Gegen Gewalt im Netz rechtlich vorgehen

Das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht ein E-Paper zu den rechtlichen Möglichkeiten, digitaler Gewalt zu begegnen. kostenloser download

Digitale Gewalt schließt systematisch aus und ist kein Einzelphänomen. Sie betrifft Menschen entlang von erfahrender Diskriminierung unterschiedlich, im Besonderen aber Frauen. Das deutsche Rechtssystem basiert grundsätzlich auf individuellem Rechtsschutz. Nur die bzw. der Einzelne kann also eigene Rechte einklagen. Doch gerade wenn es um strukturelle Rechtsverletzungen geht, wie es zum Beispiel bei digitaler Gewalt meist der Fall ist, wäre eine kollektive Rechtsmobilisierung hilfreich. Betroffene müssten dann nicht allein klagen, sondern können sich zusammenschließen oder mit Unterstützung eines Beistands klagen, oder ein Verband könnte an ihrer Stelle den Rechtsstreit führen.

 

Neuer Prozess nach Gruppenvergewaltigung

„Vier junge Männer vergewaltigten ein 14-jähriges Mädchen, ein 15jähriges Mädchen filmte die Tat und anschließend legten sie das Opfer bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einen Hinterhof im Stadtteil Harburg ab. Dennoch verurteilte ein Hamburger Gericht/ die Jugendstrafkammer im Oktober 2016 vier der fünf Täter_innen nur zu einer Bewährungsstrafe – lediglich der heute 23 Jahre alte Haupttäter Bosko P. erhielt nach Erwachsenenstrafrecht vier Jahre Freiheitsstrafe, drei Mittäter erhielten Jugendstrafen zwischen 16 Monaten 24 Monaten, die jeweils auf Bewährung ausgesetzt wurden. Eine 15-Jährige bekam ein Jahr auf Bewährung, weil sie das Verbrechen mit ihrem Handy gefilmt hatte. Nun wird der Fall neu verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Revision, mit Erfolg: Im vergangenen Juli hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Komplett neu aufgerollt wird er nicht, der Tathergang steht außer Zweifel. Aber eine andere Strafkammer muss nun der Frage nachgehen, ob die fünf jungen Männer und Frauen für weitere Taten verurteilt werden müssen – ob sie zu mild bestraft worden waren.“

mehr >> Quelle: spiegel.de

Ein 59-jähriger Berliner soll in Indien sechs Kinder sexuell missbraucht und das auch gefilmt haben. Das jüngste mutmaßliche Opfer war fünf Jahre alt. Der Mann wurde bereits in Thailand wegen Kindesmissbrauchs zu 43 Jahren Haft verurteilt, aber dann begnadigt. Zu den vorgeworfenen Verbrechen des Kindesmissbrauchs in Indien schweigt er.

Nur zu den 294.164 Video- und Fotodateien mit Kinderpornos, die man auf einer Festplatte in seiner Neuköllner Wohnung fand, sagt er aus. Auf die Frage von Staatsanwalt Norbert Winkler, warum er die Kinderpornos im Internet heruntergeladen habe, antwortet der Angeklagte: „Andere sammeln Briefmarken.“

mehr >> Quelle: www.rbb24.de