Erst wegen 8547 Abbildungen und Videos von sexualisierter Gewalt an Kindern geht’s in den Knast…

Acht Monate auf Bewährung, dazu 160 Arbeitsstunden, gab es 2016 wegen Besitz und Verbreitung von Abbildungen und Videos von sexualisierter Gewalt an Kindern. Dennoch sammelte der 45-jährige Angeklage offenbar munter weiter, statt die Arbeitsstunden abzuleisten oder mal mit seinem Bewährungshelfer zu sprechen. Im April 2017 bekam er wieder begründeten Besuch von der Polizei. Diesen Fall – es geht um 8547 Dateien mit „Kinderpornos“ auf Computer und Smartphone – dabei lief noch die Bewährung vom letzten Mal. Erst jetzt sah der Strafrichter am Amtsgericht Gifhorn Anlaß für eine Haftstrafe.

Der nächste Fall ist möglicherweise nur noch eine Frage der Zeit. Ein Kriminalbeamter berichtete dem Strafrichter, dass es erneut Hinweise auf den Angeklagten gegeben habe, weshalb kürzlich ein weiterer Rechner kassiert wurde. Man sei noch nicht dazu gekommen, ihn zu durchsuchen.

Der Angeklagte hat inzwischen 20 Einträge im Strafregister, nicht nur wegen „Kinderpornografie“, sondern auch wegen Volksverhetzung. „Sie machen es sich einfach im Leben“, sagte der Strafrichter. „Sie machen keine Arbeitsstunden, Sie machen einfach weiter. Die Bewährung ist alles andere als positiv verlaufen.“

Deshalb gibt es jetzt keine mehr. Der Strafrichter verurteilte den Gifhorner zu einem Jahr und einem Monat. Der aktuelle Fall hat dabei einen Anteil von sechs Monaten, in die Gesamtstrafe ist auch das 2016-er Urteil mit eingeflossen. Damit schloss sich der Richter dem Antrag der Staatsanwältin an.

Der Antrag des Verteidigers auf eine nochmalige Bewährung – „es ist dringend erforderlich, dass er eine Therapie macht“ – war damit erfolglos. Nun muss der Mann ins Gefängnis.

Quelle:  Dirk Reitmeister/ Wolfsburger Allgemeine 16.01.2018

Das Umfeld, Schule, Justiz und Jugendamt versagen

Über Jahre und trotz Hinweises an das Jugendamt wird ein Junge zu seiner Mutter zurückgeschickt und kann dadurch weiter von einem bereits verurteilen Sexualstraftäter sexuell missbraucht werden. In der Nähe von Freiburg soll die Mutter ihr Kind Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen haben.

Das Umfeld, Schule, Justiz und Jugendamt haben versagt.

Dazu der zuständige Bundesbeauftragte Herr Rörig im ZDF-Morgenmagazin am 15.01.2018>>>

weitere Informationen >>>

Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen unzureichend>>>

 

Gegen Gewalt im Netz rechtlich vorgehen

Das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht ein E-Paper zu den rechtlichen Möglichkeiten, digitaler Gewalt zu begegnen. kostenloser download

Digitale Gewalt schließt systematisch aus und ist kein Einzelphänomen. Sie betrifft Menschen entlang von erfahrender Diskriminierung unterschiedlich, im Besonderen aber Frauen. Das deutsche Rechtssystem basiert grundsätzlich auf individuellem Rechtsschutz. Nur die bzw. der Einzelne kann also eigene Rechte einklagen. Doch gerade wenn es um strukturelle Rechtsverletzungen geht, wie es zum Beispiel bei digitaler Gewalt meist der Fall ist, wäre eine kollektive Rechtsmobilisierung hilfreich. Betroffene müssten dann nicht allein klagen, sondern können sich zusammenschließen oder mit Unterstützung eines Beistands klagen, oder ein Verband könnte an ihrer Stelle den Rechtsstreit führen.

 

Neuer Prozess nach Gruppenvergewaltigung

„Vier junge Männer vergewaltigten ein 14-jähriges Mädchen, ein 15jähriges Mädchen filmte die Tat und anschließend legten sie das Opfer bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einen Hinterhof im Stadtteil Harburg ab. Dennoch verurteilte ein Hamburger Gericht/ die Jugendstrafkammer im Oktober 2016 vier der fünf Täter_innen nur zu einer Bewährungsstrafe – lediglich der heute 23 Jahre alte Haupttäter Bosko P. erhielt nach Erwachsenenstrafrecht vier Jahre Freiheitsstrafe, drei Mittäter erhielten Jugendstrafen zwischen 16 Monaten 24 Monaten, die jeweils auf Bewährung ausgesetzt wurden. Eine 15-Jährige bekam ein Jahr auf Bewährung, weil sie das Verbrechen mit ihrem Handy gefilmt hatte. Nun wird der Fall neu verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Revision, mit Erfolg: Im vergangenen Juli hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Komplett neu aufgerollt wird er nicht, der Tathergang steht außer Zweifel. Aber eine andere Strafkammer muss nun der Frage nachgehen, ob die fünf jungen Männer und Frauen für weitere Taten verurteilt werden müssen – ob sie zu mild bestraft worden waren.“

mehr >> Quelle: spiegel.de

Ein 59-jähriger Berliner soll in Indien sechs Kinder sexuell missbraucht und das auch gefilmt haben. Das jüngste mutmaßliche Opfer war fünf Jahre alt. Der Mann wurde bereits in Thailand wegen Kindesmissbrauchs zu 43 Jahren Haft verurteilt, aber dann begnadigt. Zu den vorgeworfenen Verbrechen des Kindesmissbrauchs in Indien schweigt er.

Nur zu den 294.164 Video- und Fotodateien mit Kinderpornos, die man auf einer Festplatte in seiner Neuköllner Wohnung fand, sagt er aus. Auf die Frage von Staatsanwalt Norbert Winkler, warum er die Kinderpornos im Internet heruntergeladen habe, antwortet der Angeklagte: „Andere sammeln Briefmarken.“

mehr >> Quelle: www.rbb24.de

Das schweigsame System

Doku zu Kindesmissbrauch in Hollywood

Schon 2014 zeigte die Doku AN OPEN SECRET von der US-amerikanischen Filmemacherin Amy Berg, wovon Hollywood nichts wissen will: Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ist in der Filmindustrie allgegenwärtig. In „An Open Secret“ kommen viele ehemalige Kinderdarsteller und ihre Familien zu Wort.

Wie ungeniert die pädophilen Netzwerke agierten, wird besonders deutlich im Fall des Internetsenders Digital Entertainment Network, den Collins-Rector zusammen mit seinen Kumpanen Brock Pierce und Chad Shackley gründete und in den Promis wie David Geffen investierten. Ein Ausschnitt aus der Show „Chad’s World“ zeigt, wie ältere Männer haufenweise minderjährige Jungs in ihre Luxusvilla einladen, gemeinsames Whirlpool-Baden inklusive.
Quelle: www.taz.de / 17.11.2017

Film AN OPEN SECRET auf Vimeo online

 

18.11.17 / 3. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

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Betroffenenratsmitglieder beziehen am 3. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Stellung – es muß endlich dem Ausmaß entsprechend gehandelt und in Prävention, Schutz und Hilfen, Forschung, Ausbildung und Aufarbeitung investiert werden.

des Europarates

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